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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Zur Verneinung des Ausschlusses eines schutzwürdigen Vertrauens im Sinne des § 45 Abs. 2 Satz 3 Nrn. 2 und 3 SGB X im Fall einer erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (§ 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II), wenn diese Person intellektuell überhaupt nicht in der Lage
ist, im Rahmen der Antragstellung beim Jobcenter vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben zu tätigen bzw. zu erkennen dass die Bewilligungsbescheide des SGB II-Trägers von Anfang an fehlerhaft waren (hier: wenn die Antragstellerin kein Bewusstsein über das Vorhandensein irgendwelcher Versicherungen hatte bzw. es ihr kaum möglich war, nach verschiedenen Arten von Versicherungen zu differenzieren oder deren Bedeutung zu erfassen).
Sozialgericht Braunschweig, Urteil vom 5. Februar 2019 (Az.: S 41 AS 1110/17):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2493/
Willi S
Sozialgericht Braunschweig, Urteil vom 5. Februar 2019 (Az.: S 41 AS 1110/17):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2493/
Willi S
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» Ein wichtiger Grund im Sinne des § 32 Abs. 1 Satz 2 SGB II für die unterlassene Wahrnehmung eines Meldetermins liegt regelmäßig vor, wenn einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine Anwesenheit beim Jobcenter entweder unmöglich ist oder derart
» Das Ausbildungsgeld und die Berufsausbildungsbeihilfe sind als Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu berücksichtigen. Es liegt insbesondere kein Fall einer zweckbestimmten Einnahme vor, die einer Einkommensberücksichtigung entgegenstehen
» Aus § 44a Abs. 1 Satz 7 SGB II geht für den Fall der Umstrittenheit einer weiteren Erwerbsfähigkeit von Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II in Verbindung mit § 8 Abs. 1 SGB II) eine Nahtlosigkeitsregelung nach dem
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Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
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