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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Das LSG Essen hat zum Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs entschieden, dass die Anwaltskosten für die Vereinbarung einer Abfindungssumme im Arbeitsgerichtsprozess nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind.
Quelle: https://www.juris.de/jportal/portal/t/qz3/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA190501244&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2513/
Willi S
Quelle: https://www.juris.de/jportal/portal/t/qz3/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA190501244&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
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Willi S
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