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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Zur Verneinung des Ausschlusses eines schutzwürdigen Vertrauens im Sinne des § 45 Abs. 2 Satz 3 Nrn. 2 und 3 SGB X im Fall einer erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (§ 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II), wenn diese Person intellektuell überhaupt nicht in der Lage
ist, im Rahmen der Antragstellung beim Jobcenter vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben zu tätigen bzw. zu erkennen dass die Bewilligungsbescheide des SGB II-Trägers von Anfang an fehlerhaft waren (hier: wenn die Antragstellerin kein Bewusstsein über das Vorhandensein irgendwelcher Versicherungen hatte bzw. es ihr kaum möglich war, nach verschiedenen Arten von Versicherungen zu differenzieren oder deren Bedeutung zu erfassen).
Sozialgericht Braunschweig, Urteil vom 5. Februar 2019 (Az.: S 41 AS 1110/17):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2493/
Willi S
Sozialgericht Braunschweig, Urteil vom 5. Februar 2019 (Az.: S 41 AS 1110/17):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2493/
Willi S
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» Ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X lässt sich nicht vertreten, wenn ein Alg II-Empfänger das Jobcenter telefonisch eingehend über die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und die
» Ein wichtiger Grund im Sinne des § 32 Abs. 1 Satz 2 SGB II für die unterlassene Wahrnehmung eines Meldetermins liegt regelmäßig vor, wenn einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine Anwesenheit beim Jobcenter entweder unmöglich ist oder derart
» Bei einem italienischen Antragsteller ist ein Bestehen einer Erwerbsfähigkeit auch aus rechtlicher Sicht (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB II) stets zu bejahen, weil diese Person wegen der von ihr beanspruchbaren,
» Von einer wesentlichen Änderung in den tatsächlichen Verhältnissen im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X ist bei einem Empfänger von Leistungen nach den §§ 41 ff. SGB XII auszugehen, wenn dieser Person parallel auch Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
» Ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X lässt sich nicht vertreten, wenn ein Alg II-Empfänger das Jobcenter telefonisch eingehend über die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und die
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Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
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