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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Zur Bejahung eines besonderen Härtefalls nach § 2 Abs. 1 AsylbLG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB XII bei einem geduldeten kamerunischen Staatsangehörigen, der eine berufsbildende Schule für Metalltechnik im Bildungsgang  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Zur Bejahung eines besonderen Härtefalls nach § 2 Abs. 1 AsylbLG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB XII bei einem geduldeten kamerunischen Staatsangehörigen, der eine berufsbildende Schule für Metalltechnik im Bildungsgang  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
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» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
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» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
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Zur Bejahung eines besonderen Härtefalls nach § 2 Abs. 1 AsylbLG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB XII bei einem geduldeten kamerunischen Staatsangehörigen, der eine berufsbildende Schule für Metalltechnik im Bildungsgang  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
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Zur Bejahung eines besonderen Härtefalls nach § 2 Abs. 1 AsylbLG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB XII bei einem geduldeten kamerunischen Staatsangehörigen, der eine berufsbildende Schule für Metalltechnik im Bildungsgang

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Beitrag von Willi Schartema Di 27 Nov 2018 - 10:37

 Konstruktionsmechaniker besucht.
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17. April 2018 (Az.: L 8 AY 8/18 B ER):

Leitsatz Dr. Manfred Hammel

2. Das mit der Neufassung des § 60a AufenthG 2016 zum Ausdruck gelangende politische Ziel, die Integration von geduldeten Ausländern stärker zu fördern und gleichzeitig dem Interesse der Wirtschaft an zusätzlichen Fachkräften Rechnung zu tragen, würde konterkariert, wenn eine nichtdeutsche, geduldete Person ihre Ausbildung abbrechen müsste, weil sie mit der typischerweise geringen Vergütung und einer ggf. gewährten Berufsausbildungsbeihilfe (§§ 56 ff. SGB III) ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann.
 Quelle:    https://ggua.de/fileadmin/downloads/ausbildungsfoerderung/2018-04-17_LSG_Beschluss_Duldung_und_Bafoeg.pdf
Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2439/
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