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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Zur Bejahung eines Härtefalls nach § 2 Abs. 1 AsylbLG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB XII bei einem gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 AsylbLG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 AsylG anspruchsberechtigten Asylbewerber, der den staatlich anerkannten Beruf eines  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Zur Bejahung eines Härtefalls nach § 2 Abs. 1 AsylbLG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB XII bei einem gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 AsylbLG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 AsylG anspruchsberechtigten Asylbewerber, der den staatlich anerkannten Beruf eines  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Zur Bejahung eines Härtefalls nach § 2 Abs. 1 AsylbLG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB XII bei einem gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 AsylbLG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 AsylG anspruchsberechtigten Asylbewerber, der den staatlich anerkannten Beruf eines  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Zur Bejahung eines Härtefalls nach § 2 Abs. 1 AsylbLG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB XII bei einem gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 AsylbLG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 AsylG anspruchsberechtigten Asylbewerber, der den staatlich anerkannten Beruf eines  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
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» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Zur Bejahung eines Härtefalls nach § 2 Abs. 1 AsylbLG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB XII bei einem gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 AsylbLG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 AsylG anspruchsberechtigten Asylbewerber, der den staatlich anerkannten Beruf eines  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Zur Bejahung eines Härtefalls nach § 2 Abs. 1 AsylbLG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB XII bei einem gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 AsylbLG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 AsylG anspruchsberechtigten Asylbewerber, der den staatlich anerkannten Beruf eines  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Mi 28 Feb 2018 - 9:25

Metallbauers (Fachrichtung Konstruktionstechnik) anstrebt, und dem der Zugang zum Ausbildungsförderungssystem gemäß § 59 SGB III (Förderungsfähiger Personenkreis) verschlossen ist.
Sozialgericht Schleswig, Beschluss vom 17. Februar 2017 (Az.: S 12 AY 4/17 ER):

Leitsatz Dr. Manfred Hammel

Rechtstipps:

1. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Leistungsgewährung während einer Berufsausbildung

weiter: https://www.frsh.de/fileadmin/pdf/behoerden/Erlasse_ab_2012/Berufsausb_Leistungsgew_AsylbLG_Stand_10.5.17.pdf

2. Ausbildungsduldung und Leistungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), ein Beitrag von Rechtsanwalt, Markus Chilcott Chilcott Rechtsanwaltskanzlei

weiter: https://www.anwalt.de/rechtstipps/ausbildungsduldung-und-leistungen-nach-dem-berufsbildungsgesetz-bbig_117325.html

3. vgl. Sozialgericht Hamburg, Beschluss v. 07.09.2016 - S 28 AY 56/16 ER

Anwendung des Leistungsausschlusses nach § 22 Abs 1 S 1 SGB 12 - abstrakte Förderungsfähigkeit nach BAföG - besonderer Härtefall - Annahme eines Härtefalles i.S. des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB XII - gerechtfertigt
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2319/
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