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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Zur Bejahung eines geltend gemachten Anspruchs auf die Gewährung von Grundleistungen gemäß § 3 Abs. 2 AsylbLG im Fall einer venezolanischen Staatsangehörigen mit einer Leistungsberechtigung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 AsylbLG bzw. § 1 Abs. 1 Nr. 5 AsylbLG. EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Zur Bejahung eines geltend gemachten Anspruchs auf die Gewährung von Grundleistungen gemäß § 3 Abs. 2 AsylbLG im Fall einer venezolanischen Staatsangehörigen mit einer Leistungsberechtigung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 AsylbLG bzw. § 1 Abs. 1 Nr. 5 AsylbLG. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Zur Bejahung eines geltend gemachten Anspruchs auf die Gewährung von Grundleistungen gemäß § 3 Abs. 2 AsylbLG im Fall einer venezolanischen Staatsangehörigen mit einer Leistungsberechtigung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 AsylbLG bzw. § 1 Abs. 1 Nr. 5 AsylbLG. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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Zur Bejahung eines geltend gemachten Anspruchs auf die Gewährung von Grundleistungen gemäß § 3 Abs. 2 AsylbLG im Fall einer venezolanischen Staatsangehörigen mit einer Leistungsberechtigung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 AsylbLG bzw. § 1 Abs. 1 Nr. 5 AsylbLG. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

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» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
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» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
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Zur Bejahung eines geltend gemachten Anspruchs auf die Gewährung von Grundleistungen gemäß § 3 Abs. 2 AsylbLG im Fall einer venezolanischen Staatsangehörigen mit einer Leistungsberechtigung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 AsylbLG bzw. § 1 Abs. 1 Nr. 5 AsylbLG.

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Zur Bejahung eines geltend gemachten Anspruchs auf die Gewährung von Grundleistungen gemäß § 3 Abs. 2 AsylbLG im Fall einer venezolanischen Staatsangehörigen mit einer Leistungsberechtigung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 AsylbLG bzw. § 1 Abs. 1 Nr. 5 AsylbLG. Empty Zur Bejahung eines geltend gemachten Anspruchs auf die Gewährung von Grundleistungen gemäß § 3 Abs. 2 AsylbLG im Fall einer venezolanischen Staatsangehörigen mit einer Leistungsberechtigung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 AsylbLG bzw. § 1 Abs. 1 Nr. 5 AsylbLG.

Beitrag von Willi Schartema Mo 30 Apr 2018 - 10:48

Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 30. Januar 2018 (Az.: S 70 AY 232/17 ER):

1. Das Einkommen und etwaige Vermögen von im Bundesgebiet lebenden, volljährigen Kindern einer entsprechend § 1 Abs. 1 AsylbLG leistungsberechtigten Person stellt kein gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG einzusetzendes Einkommen oder Vermögen dar. Bei volljährigen Kindern handelt es sich um keine Familienangehörigen im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG. In entsprechender Anwendung der §§ 19 Abs. 1, 20 und 27 ff. SGB XII darf auch im Bereich des AsylbLG amtlicherseits ausschließlich das eigene Einkommen und Vermögen der anspruchsberechtigten Person (und ggf. des in ehelicher oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partners) bedarfsmindernd berücksichtigt werden.

2. Von einer anderweitigen Bedarfsdeckung im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG in Verbindung mit den §§ 1601 ff. BGB kann behördlicherseits nur bei einer vollkommen unstreitigen Unterhaltsfähigkeit von Kindern ausgegangen werden.

Quelle: http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/dokumente/25942.pdf
Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2350/
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