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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Ein unbemittelter Beteiligter wird bei der Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs nach §§ 198 ff GVG nicht bereits deshalb gegenüber einem Bemittelten benachteiligt, weil das Gericht neben dem Hauptsacheverfahren ein komplexes  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Di 19 Jun 2018 - 8:05

Prozesskostenhilfeverfahren zu bearbeiten hat, in dem es zu Verzögerungszeiten gekommen ist. Die Verzögerungszeiten sind einheitlich für das gesamte Verfahren zu ermitteln.
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.04.2018 - L 37 SF 146/17 EK AS 

Leitsatz ( Juris )


Anschluss an BSG B 10 ÜG 3/16 R (Urteil vom 7. September 2017)

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=200539&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2376/
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