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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Rechtmäßigkeit einer Eingliederungsvereinbarung ( hier bejahend ) - fünf Bewerbungsbemühungen - gesetzliche Pflicht zur Einreichung von Eigenbemühungen - Sanktionsbescheid nicht deshalb rechtswidrig, weil es an einem Umsetzungsbescheid fehlt - -  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Zur Rechtmäßigkeit einer Eingliederungsvereinbarung ( hier bejahend ) - fünf Bewerbungsbemühungen - gesetzliche Pflicht zur Einreichung von Eigenbemühungen - Sanktionsbescheid nicht deshalb rechtswidrig, weil es an einem Umsetzungsbescheid fehlt - -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Di 28 Jun 2016 - 1:01

 Rechtslage ab 1.4.2011 - Notwendigkeit eines gesonderten Aufhebungsbescheides - keine Minderung des Auszahlungsanspruchs kraft Gesetzes - fehlender Anordnungsgrund wegen Aufnahme von Erwerbstätigkeit


Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 13.06.2016 - L 19 AS 878/16 B ER + L 19 AS 879/16 B - rechtskräftig




Leitsatz ( Redakteur )

1. Auch die §§ 31, 31a, 31b SGB II in der ab dem 01.04.2011 geltenden Fassung regeln nicht, dass die Feststellung von Beginn, Dauer und Höhe einer Minderung des Alg II zugleich die Bindungswirkung entgegenstehender Bewilligungsbescheide im Sinne der Erledigung auf andere Weise entfallen lässt. Vielmehr bedarf es weiterhin einer formellen Umsetzung der festgestellten Minderung durch eine förmliche Aufhebungsentscheidung (vgl. Senatsurteil vom 29.02.2016 - L 19 AS 411/15 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R - ). Denn ein Bewilligungsbescheid bildet, solange er nicht aufgehoben worden ist, die Rechtsgrundlage für den Anspruch des Leistungsberechtigten auf Gewährung der bewilligten Leistungen.

2. Das Fehlen eines Umsetzungsbescheides berührt aber nicht die Rechtmäßigkeit des Sanktionsbescheides (zur Zulässigkeit einer isolierten Feststellung der Minderung eines Leistungsanspruches nach §§ 31, 31a, 31b SGB II: BSG, Urteile vom 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R - und - B 14 AS 20/14 R).

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186010&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2029/


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