Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Zur Rechtmäßigkeit einer Eingliederungsvereinbarung ( hier bejahend ) - fünf Bewerbungsbemühungen - gesetzliche Pflicht zur Einreichung von Eigenbemühungen - Sanktionsbescheid nicht deshalb rechtswidrig, weil es an einem Umsetzungsbescheid fehlt - -  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Zur Rechtmäßigkeit einer Eingliederungsvereinbarung ( hier bejahend ) - fünf Bewerbungsbemühungen - gesetzliche Pflicht zur Einreichung von Eigenbemühungen - Sanktionsbescheid nicht deshalb rechtswidrig, weil es an einem Umsetzungsbescheid fehlt - -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Zur Rechtmäßigkeit einer Eingliederungsvereinbarung ( hier bejahend ) - fünf Bewerbungsbemühungen - gesetzliche Pflicht zur Einreichung von Eigenbemühungen - Sanktionsbescheid nicht deshalb rechtswidrig, weil es an einem Umsetzungsbescheid fehlt - -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Zur Rechtmäßigkeit einer Eingliederungsvereinbarung ( hier bejahend ) - fünf Bewerbungsbemühungen - gesetzliche Pflicht zur Einreichung von Eigenbemühungen - Sanktionsbescheid nicht deshalb rechtswidrig, weil es an einem Umsetzungsbescheid fehlt - -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Zur Rechtmäßigkeit einer Eingliederungsvereinbarung ( hier bejahend ) - fünf Bewerbungsbemühungen - gesetzliche Pflicht zur Einreichung von Eigenbemühungen - Sanktionsbescheid nicht deshalb rechtswidrig, weil es an einem Umsetzungsbescheid fehlt - -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Zur Rechtmäßigkeit einer Eingliederungsvereinbarung ( hier bejahend ) - fünf Bewerbungsbemühungen - gesetzliche Pflicht zur Einreichung von Eigenbemühungen - Sanktionsbescheid nicht deshalb rechtswidrig, weil es an einem Umsetzungsbescheid fehlt - -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Zur Rechtmäßigkeit einer Eingliederungsvereinbarung ( hier bejahend ) - fünf Bewerbungsbemühungen - gesetzliche Pflicht zur Einreichung von Eigenbemühungen - Sanktionsbescheid nicht deshalb rechtswidrig, weil es an einem Umsetzungsbescheid fehlt - -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Zur Rechtmäßigkeit einer Eingliederungsvereinbarung ( hier bejahend ) - fünf Bewerbungsbemühungen - gesetzliche Pflicht zur Einreichung von Eigenbemühungen - Sanktionsbescheid nicht deshalb rechtswidrig, weil es an einem Umsetzungsbescheid fehlt - -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Zur Rechtmäßigkeit einer Eingliederungsvereinbarung ( hier bejahend ) - fünf Bewerbungsbemühungen - gesetzliche Pflicht zur Einreichung von Eigenbemühungen - Sanktionsbescheid nicht deshalb rechtswidrig, weil es an einem Umsetzungsbescheid fehlt - -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Zur Rechtmäßigkeit einer Eingliederungsvereinbarung ( hier bejahend ) - fünf Bewerbungsbemühungen - gesetzliche Pflicht zur Einreichung von Eigenbemühungen - Sanktionsbescheid nicht deshalb rechtswidrig, weil es an einem Umsetzungsbescheid fehlt - -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Zur Rechtmäßigkeit einer Eingliederungsvereinbarung ( hier bejahend ) - fünf Bewerbungsbemühungen - gesetzliche Pflicht zur Einreichung von Eigenbemühungen - Sanktionsbescheid nicht deshalb rechtswidrig, weil es an einem Umsetzungsbescheid fehlt - -

Nach unten

Zur Rechtmäßigkeit einer Eingliederungsvereinbarung ( hier bejahend ) - fünf Bewerbungsbemühungen - gesetzliche Pflicht zur Einreichung von Eigenbemühungen - Sanktionsbescheid nicht deshalb rechtswidrig, weil es an einem Umsetzungsbescheid fehlt - -  Empty Zur Rechtmäßigkeit einer Eingliederungsvereinbarung ( hier bejahend ) - fünf Bewerbungsbemühungen - gesetzliche Pflicht zur Einreichung von Eigenbemühungen - Sanktionsbescheid nicht deshalb rechtswidrig, weil es an einem Umsetzungsbescheid fehlt - -

Beitrag von Willi Schartema Di 28 Jun 2016 - 1:01

 Rechtslage ab 1.4.2011 - Notwendigkeit eines gesonderten Aufhebungsbescheides - keine Minderung des Auszahlungsanspruchs kraft Gesetzes - fehlender Anordnungsgrund wegen Aufnahme von Erwerbstätigkeit


Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 13.06.2016 - L 19 AS 878/16 B ER + L 19 AS 879/16 B - rechtskräftig




Leitsatz ( Redakteur )

1. Auch die §§ 31, 31a, 31b SGB II in der ab dem 01.04.2011 geltenden Fassung regeln nicht, dass die Feststellung von Beginn, Dauer und Höhe einer Minderung des Alg II zugleich die Bindungswirkung entgegenstehender Bewilligungsbescheide im Sinne der Erledigung auf andere Weise entfallen lässt. Vielmehr bedarf es weiterhin einer formellen Umsetzung der festgestellten Minderung durch eine förmliche Aufhebungsentscheidung (vgl. Senatsurteil vom 29.02.2016 - L 19 AS 411/15 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R - ). Denn ein Bewilligungsbescheid bildet, solange er nicht aufgehoben worden ist, die Rechtsgrundlage für den Anspruch des Leistungsberechtigten auf Gewährung der bewilligten Leistungen.

2. Das Fehlen eines Umsetzungsbescheides berührt aber nicht die Rechtmäßigkeit des Sanktionsbescheides (zur Zulässigkeit einer isolierten Feststellung der Minderung eines Leistungsanspruches nach §§ 31, 31a, 31b SGB II: BSG, Urteile vom 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R - und - B 14 AS 20/14 R).

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186010&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2029/


Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten