Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Eine Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II scheidet nicht bereits deshalb aus, weil sich die Antragsteller aktuell bei Verwandten und nicht in der wegen Zahlungsverzug vermieterseitig gekündigten Wohnung aufhalten, sofern die bisherige Wohnung als
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Eine Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II scheidet nicht bereits deshalb aus, weil sich die Antragsteller aktuell bei Verwandten und nicht in der wegen Zahlungsverzug vermieterseitig gekündigten Wohnung aufhalten, sofern die bisherige Wohnung als
Lebensmittelpunkt noch nicht aufgegeben ist, insbesondere nicht nur zur Lagerung der restlichen Möbel und des Hausrats der Antragsteller genutzt wird. Bei diesen Gegebenheiten liegt noch keine endgültige und vollständige Wohnungsaufgabe vor.
LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. April 2017 (Az.: L 5 AS 167/17 B ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
Quelle: https://www.anwaltskanzlei-loewy.de/urteile/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2189/
Willi S
LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. April 2017 (Az.: L 5 AS 167/17 B ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
Quelle: https://www.anwaltskanzlei-loewy.de/urteile/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2189/
Willi S
Ähnliche Themen
» Von einem Drohen von Wohnungslosigkeit im Sinne des § 22 Abs. 8 Satz 2 SGB II ist bereits dann auszugehen, wenn vermieterseitig die Kündigung des Wohnraummietverhältnisses wegen Zahlungsverzug deutlich in Aussicht gestellt wurde. Damit ist zu
» Eine Übernahme der Schulden ist hier schon deshalb nicht gerechtfertigt, weil dadurch eine Sicherung der gegenwärtigen Unterkunft nicht mehr möglich wäre. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 14.05.2018 - L 2 AS 557/18 B ER, L 2 AS 558/
» Ein unbemittelter Beteiligter wird bei der Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs nach §§ 198 ff GVG nicht bereits deshalb gegenüber einem Bemittelten benachteiligt, weil das Gericht neben dem Hauptsacheverfahren ein komplexes
» Ein Anspruch auf eine Förderung der beruflichen Weiterbildung ist unabhängig vom Vorliegen der weiteren Voraussetzungen bereits deshalb nicht glaubhaft gemacht, weil die Bewilligung dieser Leistungen im Ermessen des Leistungsträgers steht.
» Eine Besuchsfahrt zur Familie bzw., um in einer Wohnung nach dem Rechten zu schauen, gehöre schon nicht zum zu sichernden Existenzminimum. Deshalb folge ein Anspruch auch nicht aus § 21 Abs. 6 SGB II.
» Eine Übernahme der Schulden ist hier schon deshalb nicht gerechtfertigt, weil dadurch eine Sicherung der gegenwärtigen Unterkunft nicht mehr möglich wäre. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 14.05.2018 - L 2 AS 557/18 B ER, L 2 AS 558/
» Ein unbemittelter Beteiligter wird bei der Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs nach §§ 198 ff GVG nicht bereits deshalb gegenüber einem Bemittelten benachteiligt, weil das Gericht neben dem Hauptsacheverfahren ein komplexes
» Ein Anspruch auf eine Förderung der beruflichen Weiterbildung ist unabhängig vom Vorliegen der weiteren Voraussetzungen bereits deshalb nicht glaubhaft gemacht, weil die Bewilligung dieser Leistungen im Ermessen des Leistungsträgers steht.
» Eine Besuchsfahrt zur Familie bzw., um in einer Wohnung nach dem Rechten zu schauen, gehöre schon nicht zum zu sichernden Existenzminimum. Deshalb folge ein Anspruch auch nicht aus § 21 Abs. 6 SGB II.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema