Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs" in Sachen der Übernahme notwendiger Aufwendungen für Schülerbeförderung im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 SGB II. EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs" in Sachen der Übernahme notwendiger Aufwendungen für Schülerbeförderung im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 SGB II. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs" in Sachen der Übernahme notwendiger Aufwendungen für Schülerbeförderung im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 SGB II. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs" in Sachen der Übernahme notwendiger Aufwendungen für Schülerbeförderung im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 SGB II. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs" in Sachen der Übernahme notwendiger Aufwendungen für Schülerbeförderung im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 SGB II. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs" in Sachen der Übernahme notwendiger Aufwendungen für Schülerbeförderung im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 SGB II. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs" in Sachen der Übernahme notwendiger Aufwendungen für Schülerbeförderung im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 SGB II. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs" in Sachen der Übernahme notwendiger Aufwendungen für Schülerbeförderung im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 SGB II. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs" in Sachen der Übernahme notwendiger Aufwendungen für Schülerbeförderung im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 SGB II. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs" in Sachen der Übernahme notwendiger Aufwendungen für Schülerbeförderung im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 SGB II. EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs" in Sachen der Übernahme notwendiger Aufwendungen für Schülerbeförderung im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 SGB II.

Nach unten

Zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs" in Sachen der Übernahme notwendiger Aufwendungen für Schülerbeförderung im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 SGB II. Empty Zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs" in Sachen der Übernahme notwendiger Aufwendungen für Schülerbeförderung im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 SGB II.

Beitrag von Willi Schartema Mi 13 Jun 2018 - 9:52

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 9. März 2018 (Az.: L 15 AS 69/15):

Leitsatz Dr. Manfred Hammel



Quelle:   https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=199784


2. Von Jobcentern in Auslegung des § 28 Abs. 4 SGB II erlassene Beförderungsrichtlinien, die z. B. streng darauf abzielen, dass lediglich die zur Erreichung der geographisch nächstgelegenen Schule entstehenden, notwendigen Fahrkosten eine Übernahme erfahren, binden einzig das der öffentlichen Verwaltung eingräumte Ermessen, nicht aber das Gericht.

3. Eine "nächstgelegene Schule" im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 SGB II kann auch eine etwas entfernt gelegene Bildungseinrichtung sein, die gegenüber den in unmittelbarer Nähe sich befindenden Schulen einen eigenständigen Bildungsgang im Sinne eines eigenständigen Profils mit besonderer inhaltlicher Ausrichtung des Unterrichts innerhalb der gewählten Schulart aufweist, so dass diese Schule insoweit die "nächstgelegene" ist.

Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2372/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs des zureichenden Grundes im Sinne des § 88 Abs. 1 Satz 1, der dafür spricht, dass ein Jobcenter über einen eingereichten Leistungsantrag noch nicht entschieden hat, sind die Umstände des jeweiligen
» § 28 Abs. 4 SGB II in der vom 01.08.2013 bis 31.07.2016 geltenden Fassung - nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 SGB II - Wahl des Praktikumsbetriebs kann nicht auf den Landkreis beschränkt werden - Kosten der
» Die Aufwendungen zur Schimmelbeseitigung sind kein Unterkunftsbedarf nach § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II. Voraussetzung hierfür wäre, dass das selbst bewohnte Wohnungseigentum vermögensgeschützt im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II ist.
» Die Rechtsfrage, ob die Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II anhand des dort normierten unbestimmten Rechtsbegriffs der "Angemessenheit" dem Parlamentsvorbehalt genügt, hat keine grundsätzliche Bedeutung, da eine
» Der Geltendmachung eines Anspruchs auf Übernahme ungedeckter Heimkosten gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 SGB XII steht entgegen, dass die durch die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung (§§ 61 ff. SGB XII) entstehenden Aufwendungen lediglich

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten