Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
§ 28 Abs. 4 SGB II in der vom 01.08.2013 bis 31.07.2016 geltenden Fassung - nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 SGB II - Wahl des Praktikumsbetriebs kann nicht auf den Landkreis beschränkt werden - Kosten der EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
§ 28 Abs. 4 SGB II in der vom 01.08.2013 bis 31.07.2016 geltenden Fassung - nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 SGB II - Wahl des Praktikumsbetriebs kann nicht auf den Landkreis beschränkt werden - Kosten der EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
§ 28 Abs. 4 SGB II in der vom 01.08.2013 bis 31.07.2016 geltenden Fassung - nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 SGB II - Wahl des Praktikumsbetriebs kann nicht auf den Landkreis beschränkt werden - Kosten der EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
§ 28 Abs. 4 SGB II in der vom 01.08.2013 bis 31.07.2016 geltenden Fassung - nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 SGB II - Wahl des Praktikumsbetriebs kann nicht auf den Landkreis beschränkt werden - Kosten der EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
§ 28 Abs. 4 SGB II in der vom 01.08.2013 bis 31.07.2016 geltenden Fassung - nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 SGB II - Wahl des Praktikumsbetriebs kann nicht auf den Landkreis beschränkt werden - Kosten der EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
§ 28 Abs. 4 SGB II in der vom 01.08.2013 bis 31.07.2016 geltenden Fassung - nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 SGB II - Wahl des Praktikumsbetriebs kann nicht auf den Landkreis beschränkt werden - Kosten der EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
§ 28 Abs. 4 SGB II in der vom 01.08.2013 bis 31.07.2016 geltenden Fassung - nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 SGB II - Wahl des Praktikumsbetriebs kann nicht auf den Landkreis beschränkt werden - Kosten der EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
§ 28 Abs. 4 SGB II in der vom 01.08.2013 bis 31.07.2016 geltenden Fassung - nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 SGB II - Wahl des Praktikumsbetriebs kann nicht auf den Landkreis beschränkt werden - Kosten der EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
§ 28 Abs. 4 SGB II in der vom 01.08.2013 bis 31.07.2016 geltenden Fassung - nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 SGB II - Wahl des Praktikumsbetriebs kann nicht auf den Landkreis beschränkt werden - Kosten der EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
§ 28 Abs. 4 SGB II in der vom 01.08.2013 bis 31.07.2016 geltenden Fassung - nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 SGB II - Wahl des Praktikumsbetriebs kann nicht auf den Landkreis beschränkt werden - Kosten der EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

§ 28 Abs. 4 SGB II in der vom 01.08.2013 bis 31.07.2016 geltenden Fassung - nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 SGB II - Wahl des Praktikumsbetriebs kann nicht auf den Landkreis beschränkt werden - Kosten der

Nach unten

§ 28 Abs. 4 SGB II in der vom 01.08.2013 bis 31.07.2016 geltenden Fassung - nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 SGB II - Wahl des Praktikumsbetriebs kann nicht auf den Landkreis beschränkt werden - Kosten der Empty § 28 Abs. 4 SGB II in der vom 01.08.2013 bis 31.07.2016 geltenden Fassung - nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 SGB II - Wahl des Praktikumsbetriebs kann nicht auf den Landkreis beschränkt werden - Kosten der

Beitrag von Willi Schartema Do 8 März 2018 - 11:46

 Beförderung zum Schülerpraktikum werden auch nicht von einem Dritten übernommen (§ 28 Abs. 4 Satz 1 SGB II) - als zumutbare Eigenleistung gilt ein Betrag in Höhe von 5,00 EUR monatlich


Sächsisches Landessozialgericht, Urt. v. 29.11.2017 - L 7 AS 512/15 - rechtskräftig


[b]Orientierungssatz ( Redakteur )

Zur Frage, ob Fahrtkosten zum Schülerpraktikum im Rahmen des § 28 Abs. 4 SGB II erstattet werden können ( bejahend hier )

Leitsatz ( Redakteur )

Für den Kläger waren Kosten erforderlich im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 SGB II. Die übernahmefähigen Kosten werden dadurch begrenzt, dass die Schüler das kostengünstigste Verkehrsmittel und die kostengünstigste Reisemöglichkeit wählen müssen. Die Erforderlichkeit ist ein gerichtlich voll überprüfbarer unbestimmter Rechtsbegriff (vgl. Bundesverfassungsgericht, 31.05.2011 – 1 BvR 857/07). Er enthält regelmäßig das Element der Geeignetheit und das Element der Verhältnismäßigkeit, letzteres im Bereich der Leistungsverwaltung auch in der Ausprägung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
[/b]
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=198457&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2322/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs" in Sachen der Übernahme notwendiger Aufwendungen für Schülerbeförderung im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 SGB II.
» Europarechtswidrigkeit und Verfassungswidrigkeit des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II in der seit dem 29.12.2016 geltenden Fassung
» Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs 1 Satz 2 Nr 2 SGB II in der seit 29. Dezember 2016 geltenden Fassung ist verfassungsgemäß.
» Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs 1 Satz 2 Nr 2 SGB II in der seit 29. Dezember 2016 geltenden Fassung ist verfassungsgemäß. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss v. 27.03.2019 - L 7 AS 27/19 B
» Gemäß § 74 SGB XII werden die erforderlichen Kosten einer Bestattung übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen - russisch-orthodoxe Bestattung - PKW muss nicht zur Begleichung der Bestattungskosten

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten