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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 23 Feb 2015 - 12:38

teilweise Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 35 SGB XII) darstellen.

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12. Februar 2015 (Az.: L 8 SO 264/14 B ER):

Leitsätze Dr. Manfred Hammel:


2. Ungedeckte Heimkosten können hingegen einen Bedarf im Sinne des § 61 Abs. 1 / Abs. 2 SGB XII und keinen von den §§ 27 ff. SGB XII umfassten Bedarf an Hilfe zum Lebensunterhalt begründen.

3. Die von einem Einrichtungsträger wegen Zahlungsverzug ausgesprochene Kündigung des Heimvertrags begründet eine besondere Eilbedürftigkeit einer Sozialrechtssache.

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1784/

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