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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 23 Nov 2015 - 16:15

 Darlehensgewährung wäre  wirtschaftlich wenig sinnvoll.




Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.10.2015 - L 4 AS 431/15 B ER - rechtskräftig




Leitsatz ( Juris )
Für ein selbstgenutztes Eigenheim, das wegen unangemessener Größe nicht dem Schutz von § 12 Abs 3 Satz 1 Nr 4 SGB II unterfällt, besteht kein Anspruch auf KdU-Leistungen wegen unabweisbarer Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur iSv § 22 Abs 2 SGB II. Auf die Verwertbarkeit und auf § 12 Abs 3 Satz 1 Nr 6 SGB II kommt es insoweit nicht an.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181340&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1913/


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