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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Die Aufwendungen zur Schimmelbeseitigung sind kein Unterkunftsbedarf nach § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II. Voraussetzung hierfür wäre, dass das selbst bewohnte Wohnungseigentum vermögensgeschützt im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II ist.
Darlehensgewährung wäre wirtschaftlich wenig sinnvoll.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.10.2015 - L 4 AS 431/15 B ER - rechtskräftig
Leitsatz ( Juris )
Für ein selbstgenutztes Eigenheim, das wegen unangemessener Größe nicht dem Schutz von § 12 Abs 3 Satz 1 Nr 4 SGB II unterfällt, besteht kein Anspruch auf KdU-Leistungen wegen unabweisbarer Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur iSv § 22 Abs 2 SGB II. Auf die Verwertbarkeit und auf § 12 Abs 3 Satz 1 Nr 6 SGB II kommt es insoweit nicht an.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181340&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1913/
Willi S
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.10.2015 - L 4 AS 431/15 B ER - rechtskräftig
Leitsatz ( Juris )
Für ein selbstgenutztes Eigenheim, das wegen unangemessener Größe nicht dem Schutz von § 12 Abs 3 Satz 1 Nr 4 SGB II unterfällt, besteht kein Anspruch auf KdU-Leistungen wegen unabweisbarer Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur iSv § 22 Abs 2 SGB II. Auf die Verwertbarkeit und auf § 12 Abs 3 Satz 1 Nr 6 SGB II kommt es insoweit nicht an.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181340&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1913/
Willi S
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» Wird eine Unterkunft im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II von mehreren Personen bewohnt, sind die Aufwendungen im Regelfall unabhängig vom Alter und der Nutzungsintensität sowie davon, ob die betr. Personen Mitglieder einer (gemeinsamen) Bedarfsgemeinsc
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