Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
 Zur Übernahme der Kosten eines Kurses für Schüler mit  Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) als Leistung für Bildung und Teilhabe  (bejahend hier ). Sächsisches Landessozialgericht, Urt. v. 02.11.2017 - L 8 AS 1672/13  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
 Zur Übernahme der Kosten eines Kurses für Schüler mit  Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) als Leistung für Bildung und Teilhabe  (bejahend hier ). Sächsisches Landessozialgericht, Urt. v. 02.11.2017 - L 8 AS 1672/13  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
 Zur Übernahme der Kosten eines Kurses für Schüler mit  Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) als Leistung für Bildung und Teilhabe  (bejahend hier ). Sächsisches Landessozialgericht, Urt. v. 02.11.2017 - L 8 AS 1672/13  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
 Zur Übernahme der Kosten eines Kurses für Schüler mit  Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) als Leistung für Bildung und Teilhabe  (bejahend hier ). Sächsisches Landessozialgericht, Urt. v. 02.11.2017 - L 8 AS 1672/13  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
 Zur Übernahme der Kosten eines Kurses für Schüler mit  Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) als Leistung für Bildung und Teilhabe  (bejahend hier ). Sächsisches Landessozialgericht, Urt. v. 02.11.2017 - L 8 AS 1672/13  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
 Zur Übernahme der Kosten eines Kurses für Schüler mit  Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) als Leistung für Bildung und Teilhabe  (bejahend hier ). Sächsisches Landessozialgericht, Urt. v. 02.11.2017 - L 8 AS 1672/13  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
 Zur Übernahme der Kosten eines Kurses für Schüler mit  Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) als Leistung für Bildung und Teilhabe  (bejahend hier ). Sächsisches Landessozialgericht, Urt. v. 02.11.2017 - L 8 AS 1672/13  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
 Zur Übernahme der Kosten eines Kurses für Schüler mit  Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) als Leistung für Bildung und Teilhabe  (bejahend hier ). Sächsisches Landessozialgericht, Urt. v. 02.11.2017 - L 8 AS 1672/13  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
 Zur Übernahme der Kosten eines Kurses für Schüler mit  Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) als Leistung für Bildung und Teilhabe  (bejahend hier ). Sächsisches Landessozialgericht, Urt. v. 02.11.2017 - L 8 AS 1672/13  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
 Zur Übernahme der Kosten eines Kurses für Schüler mit  Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) als Leistung für Bildung und Teilhabe  (bejahend hier ). Sächsisches Landessozialgericht, Urt. v. 02.11.2017 - L 8 AS 1672/13  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Zur Übernahme der Kosten eines Kurses für Schüler mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) als Leistung für Bildung und Teilhabe (bejahend hier ). Sächsisches Landessozialgericht, Urt. v. 02.11.2017 - L 8 AS 1672/13

Nach unten

 Zur Übernahme der Kosten eines Kurses für Schüler mit  Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) als Leistung für Bildung und Teilhabe  (bejahend hier ). Sächsisches Landessozialgericht, Urt. v. 02.11.2017 - L 8 AS 1672/13  Empty Zur Übernahme der Kosten eines Kurses für Schüler mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) als Leistung für Bildung und Teilhabe (bejahend hier ). Sächsisches Landessozialgericht, Urt. v. 02.11.2017 - L 8 AS 1672/13

Beitrag von Willi Schartema Di 3 Apr 2018 - 8:40

Orientierungssatz ( Redakteur )


2. Zur Behandlung von Teilleistungsstörungen wie Legasthenie oder Dyskalkulie kann Lernförderung auch dann gewährt werden, wenn voraussichtlich deren längerfristige Inanspruchnahme erforderlich ist.

Leitsatz ( Redakteur )

1. Die Regelung des § 28 Abs. 5 SGB II erfasst nicht nur kurzfristige Fördermaßnahmen wie die klassische Nachhilfe (etwa weil aufgrund von Krankheit, Unaufmerksamkeit oder schlichter Faulheit Teile des Unterrichtsstoffes versäumt wurden). Die "Lernförderung" schließt im Gegensatz zur "Nachhilfe" eine komplexere Leistung ein und geht darüber hinaus. Sie ist begrifflich die Förderung Lernender und beinhaltet insbesondere auch die Unterstützung bei Lernbehinderungen.

2. Erfasst werden daher auch längerfristige Maßnahmen zum Ausgleich von Teilleistungsstörungen wie Legasthenie oder Dyskalkulie (Becker, SGb 2012, 185, 187; Sächsisches Landessozialgericht [LSG], Beschluss vom 18.12.2014 – L 2 AS 1285/14 B ER; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 26.03.14 – L 6 AS 31/14 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.12.2013 – L 19 AS 2015/13 B ER; Leopold in jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 28 RdNr. 140 f.).

3. Wesentliches Lernziel ist in der Regel die Versetzung in die nächsthöhere Klassenstufe bzw. das Erreichen eines ausreichenden Leistungsniveaus (vgl. BT-Drs. 17/3404, S. 105). Jedoch kommen unter besonderer Berücksichtigung des Einzelfalls auch andere Lernziele in Betracht, insbesondere eine Verbesserung des Leistungsniveaus bei Vorliegen einer Legasthenie oder Dyskalkulie (Hessisches LSG, Urteil vom 13.11.2015 – L 9 AS 192/14; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.01.2015 – L 2 AS 622/14 B ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.02.2012 – L 7 AS 43/12 B ER –). Zu beachten ist insoweit, dass die wesentlichen Lernziele nicht abstrakt, sondern im jeweiligen Einzelfall differenzierend nach Schulform und Klassenstufe anhand der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen zu ermitteln sind.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=199044&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2337/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Bewilligung einer Leistung für Bildung und Teilhabe nach § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB II, speziell für einen vierwöchigen Aufenthalt der Klägerin in den USA, hier bejahend ).
» Sozialhilfe - Übernahme der Kosten für den behindertengerechten Umbau eines Kfz( hier bejahend ) - Eingliederungshilfe - erstangegangener Träger
» Delfintherapie Hier im Einzelfall keine Übernahme der Kosten für die Delfintherapie - Delfintherapie als Leistung zur Teilhabe an der Gemeinschaft SGB XII
»  Hier zur Übernahme der Kosten der Einzugsrenovierung im Rahmen der Folgenabwägung ( hier bejahend ).
» Unerheblich ist, dass die Anschaffung des Treppenlifts schon vor Erlass des Ablehnungsbescheides erfolgte (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R - zur Übernahme von Kosten der Anschaffung eines Kfz als Leistung der Eingliederungshilfe vor

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten