Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Unerheblich ist, dass die Anschaffung des Treppenlifts schon vor Erlass des Ablehnungsbescheides erfolgte (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R - zur Übernahme von Kosten der Anschaffung eines Kfz als Leistung der Eingliederungshilfe vor  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Unerheblich ist, dass die Anschaffung des Treppenlifts schon vor Erlass des Ablehnungsbescheides erfolgte (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R - zur Übernahme von Kosten der Anschaffung eines Kfz als Leistung der Eingliederungshilfe vor  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Unerheblich ist, dass die Anschaffung des Treppenlifts schon vor Erlass des Ablehnungsbescheides erfolgte (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R - zur Übernahme von Kosten der Anschaffung eines Kfz als Leistung der Eingliederungshilfe vor  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Unerheblich ist, dass die Anschaffung des Treppenlifts schon vor Erlass des Ablehnungsbescheides erfolgte (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R - zur Übernahme von Kosten der Anschaffung eines Kfz als Leistung der Eingliederungshilfe vor  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Unerheblich ist, dass die Anschaffung des Treppenlifts schon vor Erlass des Ablehnungsbescheides erfolgte (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R - zur Übernahme von Kosten der Anschaffung eines Kfz als Leistung der Eingliederungshilfe vor  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Unerheblich ist, dass die Anschaffung des Treppenlifts schon vor Erlass des Ablehnungsbescheides erfolgte (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R - zur Übernahme von Kosten der Anschaffung eines Kfz als Leistung der Eingliederungshilfe vor  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Unerheblich ist, dass die Anschaffung des Treppenlifts schon vor Erlass des Ablehnungsbescheides erfolgte (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R - zur Übernahme von Kosten der Anschaffung eines Kfz als Leistung der Eingliederungshilfe vor  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Unerheblich ist, dass die Anschaffung des Treppenlifts schon vor Erlass des Ablehnungsbescheides erfolgte (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R - zur Übernahme von Kosten der Anschaffung eines Kfz als Leistung der Eingliederungshilfe vor  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Unerheblich ist, dass die Anschaffung des Treppenlifts schon vor Erlass des Ablehnungsbescheides erfolgte (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R - zur Übernahme von Kosten der Anschaffung eines Kfz als Leistung der Eingliederungshilfe vor  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Unerheblich ist, dass die Anschaffung des Treppenlifts schon vor Erlass des Ablehnungsbescheides erfolgte (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R - zur Übernahme von Kosten der Anschaffung eines Kfz als Leistung der Eingliederungshilfe vor  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Unerheblich ist, dass die Anschaffung des Treppenlifts schon vor Erlass des Ablehnungsbescheides erfolgte (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R - zur Übernahme von Kosten der Anschaffung eines Kfz als Leistung der Eingliederungshilfe vor

Nach unten

Unerheblich ist, dass die Anschaffung des Treppenlifts schon vor Erlass des Ablehnungsbescheides erfolgte (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R - zur Übernahme von Kosten der Anschaffung eines Kfz als Leistung der Eingliederungshilfe vor  Empty Unerheblich ist, dass die Anschaffung des Treppenlifts schon vor Erlass des Ablehnungsbescheides erfolgte (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R - zur Übernahme von Kosten der Anschaffung eines Kfz als Leistung der Eingliederungshilfe vor

Beitrag von Willi Schartema Mi 28 Mai 2014 - 10:09

 Erlass des Ablehnungsbescheides ). SGB XII


Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.05.2014 - L 20 SO 396/13 B - rechtskräftig


Leitsätze (Autor)
War der Treppenlift vor Kenntniserlangung durch den Sozialhilfeträger gar nicht bestellt, erscheint unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG; vgl. dazu insbesondere Urteile vom 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R sowie vom 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R) ein Anspruch der Sozialhilfeempfängerin auf die geltend gemachte Leistung der Eingliederungshilfe zumindest möglich.

Wird deshalb ein - sei es auch nur formloser - Antrag auf Sozialhilfe gestellt, der den Träger ohne weitere Angaben des Antragstellers noch nicht in die Lage versetzt, die Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen, sind gleichwohl bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen Leistungen ab Antragstellung zu erbringen; denn durch den Antrag hat der Träger bereits Kenntnis i.S.v. § 18 Abs. 1 SGB XII erlangt.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169880&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1651/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Bei der Übernahme von Kosten für eine Weiterbildungsmaßnahme i.S.v. § 81 SGB III als Leistung zur Eingliederung nach § 16 Abs. 1 SGB II handelt es sich um eine Kann-Leistung und damit um eine Ermessensleistung.
» Zur Übernahme von Kosten für einen Lehrgang zum Erwerb des Realschulabschlusses als Leistung nach dem SGB II.
» Der Ast. hat keinen Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung über die vorläufige Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer bzw. eine Schulbegleitung.
» Zu den Kosten i.S.v. § 22 Abs. 6 S. 1 SGB II zählen auch unvermeidbare doppelte Mietaufwendungen ( a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.01.2013 - L 34 AS 721/11: Anspruchsgrundlage sei insoweit § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II).
»  Die Übernahme der Kosten der Erlernung der Gebärdensprache im Rahmen eines Gebärdensprachkurses bei einem hörbehinderten Heranwachsenden stellt keine Leistung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 ff. SGB XII), sondern der gesetzlichen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten