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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Bewilligung einer Leistung für Bildung und Teilhabe nach § 28 Abs. 2  Satz 1 Nr. 2 SGB II, speziell für einen vierwöchigen Aufenthalt der  Klägerin in den USA, hier bejahend ). EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Bewilligung einer Leistung für Bildung und Teilhabe nach § 28 Abs. 2  Satz 1 Nr. 2 SGB II, speziell für einen vierwöchigen Aufenthalt der  Klägerin in den USA, hier bejahend ). EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Bewilligung einer Leistung für Bildung und Teilhabe nach § 28 Abs. 2  Satz 1 Nr. 2 SGB II, speziell für einen vierwöchigen Aufenthalt der  Klägerin in den USA, hier bejahend ). EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Do 8 Feb 2018 - 7:02

Sächsisches Landessozialgericht, Urt. v. 26.10.2017 - L 7 AS 209/14 - rechtskräftig


Die Bedarfe nach § 28 SGB II lösen allein Hilfebedürftigkeit und damit einen Leistungsanspruch aus. Auch wenn keine Regelleistung zu gewähren ist, werden trotzdem Leistungen nach den §§ 28, 29 SGB II gewährt, wenn die entsprechenden Bedarfe nicht aus eigenen Kräften und Mitteln vollständig gedeckt werden können.
Leitsatz (  Juris )
1. Bei einem vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus organisierten vierwöchigen Schulbesuch in den USA handelt es sich um eine mehrtägige Klassenfahrt im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen im Sinne des § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB II. Der grundlegende Teilhabegedanke gebietet eine weite Auslegung des Begriffs der Klassenfahrt, weshalb auch ein vierwöchiger Schulbesuch im Ausland ohne weitere Teilnehmer derselben Klasse oder Jahrgangsstufe eine Klassenfahrt in diesem Sinne sein kann.

2. Ein Kostenerstattungsanspruch kann im Wege der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage geltend gemacht werden, wenn die leistungsberechtigte Person in Vorleistung gegangen ist (§ 30 Satz 1 SGB II).

3. Auch wenn an ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wegen fehlender Hilfebedürftigkeit keine Regelleistung zu gewähren ist, können trotzdem Leistungen nach § 28 SGB II bewilligt werden, wenn die entsprechenden Bedarfe nicht aus eigenen Kräften und Mitteln vollständig gedeckt sind.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=197848&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:       http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2310/
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