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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kein Mehrbedarf für Besuchsreisen zum im Ausland lebenden Ehegatten.

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Kein Mehrbedarf für Besuchsreisen zum im Ausland lebenden Ehegatten. Empty Kein Mehrbedarf für Besuchsreisen zum im Ausland lebenden Ehegatten.

Beitrag von Willi Schartema Mo 26 März 2018 - 15:11

Hessisches Landessozialgericht, Urt. v. 20.05.2016 - L 7 AS 848/14

Orientierungssatz ( Redakteur )


1. Der Schutz des Rechtes auf ein eheliches Zusammenleben nach Art. 6 Abs. 1 GG ist nicht geeignet, einen unabweisbaren laufenden Mehrbedarf i. S. d. § 21 Abs. 6 SGB II für Besuchsreisen eines Leistungsempfängers zu seinem im Ausland lebenden Ehegatten zu begründen.

2. Vielmehr müssen sich die Ehegatten auf die ausländer- und verfassungsrechtlich zulässigen Möglichkeiten zur Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft durch Zuzug verweisen lassen ( Anlehnung an LSG Hessen, 06.07.2012 - L 7 AS 275/12 B ER).

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=198829&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2330/
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