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Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - Aufwendungen für Besuchsfahrten zu dem im Ausland inhaftierten volljährigen Kind - kein Mehrbedarf mangels rechtlicher Verpflichtung
Sächsisches Landessozialgericht, Urt. v. 17.11.2016 - L 3 AS 428/14 - Revision anhängig BSG - B 14 AS 48/17 R
Können Aufwendungen für Besuche bei einem im Ausland in Untersuchungshaft genommenen volljährigen Kind eines SGB II-Leistungsbeziehers einen Mehrbedarf nach § 21 Absatz 6 SGB II begründen?
Orientierungssatz ( Juris )
Die Reisekosten für Besuchsfahrten zu dem im Ausland inhaftierten volljährigen Kind begründen mangels rechtlicher Verpflichtung keinen Mehrbedarf iS des § 21 Abs 6 SGB 2.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2315/
Willi S
Können Aufwendungen für Besuche bei einem im Ausland in Untersuchungshaft genommenen volljährigen Kind eines SGB II-Leistungsbeziehers einen Mehrbedarf nach § 21 Absatz 6 SGB II begründen?
Orientierungssatz ( Juris )
Die Reisekosten für Besuchsfahrten zu dem im Ausland inhaftierten volljährigen Kind begründen mangels rechtlicher Verpflichtung keinen Mehrbedarf iS des § 21 Abs 6 SGB 2.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2315/
Willi S
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