Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Ein zur Bestimmung der Angemessenheit im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II von der Kommune erstellter, neuer Mietspiegel nach § 558d BGB ist nicht berücksichtigungsfähig, sofern dieses Papier nicht auf einem schlüssigen Konzept beruht.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Ein zur Bestimmung der Angemessenheit im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II von der Kommune erstellter, neuer Mietspiegel nach § 558d BGB ist nicht berücksichtigungsfähig, sofern dieses Papier nicht auf einem schlüssigen Konzept beruht.
Sozialgericht Kiel, Beschluss vom 11. Januar 2018 (Az.: S 31 AS 1/18 ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Dieser vorübergehende Zustand führt weder dazu, dass die bisherigen Mietobergrenzen weiterhin uneingeschränkt Gültigkeit haben können, noch dazu, dass aktuell ein gänzlicher Erkenntnisausfall vorliegt. In dieser Situation hat vom Jobcenter für die Konkretisierung der Angemessenheit von Unterkunftskosten auf die Werte der Wohngeldtabelle zu § 12 WoGG zuzüglich eines zehnprozentigen Sicherheitszuschlags zurückgegriffen zu werden.
Quelle: https://sozialberatungkiel.files.wordpress.com/2018/01/sg-kiel-beschluss-v-11-01-2018-s-31-as-1-18-er.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2310/
Willi S
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Dieser vorübergehende Zustand führt weder dazu, dass die bisherigen Mietobergrenzen weiterhin uneingeschränkt Gültigkeit haben können, noch dazu, dass aktuell ein gänzlicher Erkenntnisausfall vorliegt. In dieser Situation hat vom Jobcenter für die Konkretisierung der Angemessenheit von Unterkunftskosten auf die Werte der Wohngeldtabelle zu § 12 WoGG zuzüglich eines zehnprozentigen Sicherheitszuschlags zurückgegriffen zu werden.
Quelle: https://sozialberatungkiel.files.wordpress.com/2018/01/sg-kiel-beschluss-v-11-01-2018-s-31-as-1-18-er.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2310/
Willi S
Ähnliche Themen
» Zur Qualifizierung des von einem Jobcenter zur Bestimmung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II vorgelegten „schlüssigen Konzepts“ als nicht berücksichtigungsfähig, wenn die diesem Papier zugrunde liegende
» Nichtvorliegen eines schlüssigen Konzepts - Heranziehung der Wohngeldtabelle - KdU-Höxter gekippt Die Angemessenheitsgrenze des Jobcenter Höxter beruht nicht auf einem schlüssigen Konzept.
» Ein schlüssiges Konzept kann grundsätzlich auch ein qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558d BGB, wie auch ein einfacher Mietspiegel sein So die Rechtsauffassung des Sozialgericht Aachen ,Urteil vom 30.01.2012, - S 14 AS 1061/11 -
» Die Richtlinie des Landkreises Harz zur Bestimmung der Angemessenheit der Unterkunftskosten nach dem SGB II basiert bezüglich der Gemeinde Nordharz auf keinem schlüssigen Konzept
» Die Bestimmung des Vergleichsraums zur Konkretisierung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft erfolgt nicht nur nach objektiven Kriterien. Dieses Vorgehen ist nicht an die Stadt- oder Landkreisgrenzen gebunden. Es kann hier nicht schematisch auf das
» Nichtvorliegen eines schlüssigen Konzepts - Heranziehung der Wohngeldtabelle - KdU-Höxter gekippt Die Angemessenheitsgrenze des Jobcenter Höxter beruht nicht auf einem schlüssigen Konzept.
» Ein schlüssiges Konzept kann grundsätzlich auch ein qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558d BGB, wie auch ein einfacher Mietspiegel sein So die Rechtsauffassung des Sozialgericht Aachen ,Urteil vom 30.01.2012, - S 14 AS 1061/11 -
» Die Richtlinie des Landkreises Harz zur Bestimmung der Angemessenheit der Unterkunftskosten nach dem SGB II basiert bezüglich der Gemeinde Nordharz auf keinem schlüssigen Konzept
» Die Bestimmung des Vergleichsraums zur Konkretisierung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft erfolgt nicht nur nach objektiven Kriterien. Dieses Vorgehen ist nicht an die Stadt- oder Landkreisgrenzen gebunden. Es kann hier nicht schematisch auf das
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema