Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Nichtvorliegen eines schlüssigen Konzepts - Heranziehung der Wohngeldtabelle - KdU-Höxter gekippt Die Angemessenheitsgrenze des Jobcenter Höxter beruht nicht auf einem schlüssigen Konzept.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Nichtvorliegen eines schlüssigen Konzepts - Heranziehung der Wohngeldtabelle - KdU-Höxter gekippt Die Angemessenheitsgrenze des Jobcenter Höxter beruht nicht auf einem schlüssigen Konzept.
SG Detmold, Urteil v. 10.12.2015 - S 28 AS 1979/12
Leitsatz ( Redakteur )
1. Dem vom JC als angemessenen erachteten Grundmietpreis von 4,09 EUR liegt kein schlüssiges Konzept zu Grunde.
2. Dies ergibt sich schon allein daraus, dass bei einer alleinigen Auswertung von Zeitungsannoncen weder die Validität noch die Repräsentativtät der erhobenen Daten gesichert ist. Die vom JC anhand von Zeitungsanzeigen zusammen gestellten Daten unterliegen einer Zufälligkeit im Hinblick auf die vom Vermieter mitgeteilten Informationen, begrenzt auch durch die zulässigen Zeichen eines Anzeigentextes ( vgl. LSG Niedersachsen- Bremen, Urteil vom 03.04.2014 - L 7 AS 786/11 ).
3. Aufgrund der Natur der Datenerhebung ist auch eine Nachbesserung dieses Konzepts durch das JC ausgeschlossen. Das schlüssige Konzept kann auch nicht durch eine Gegenprobe ersetzt werden.
4. D.h. allein der Umstand, dass es möglich war, Wohnraum zu dem vom JC für angemessen erachteten Wert anzumieten, bedeutet nicht, dass ein Wert zutreffend ermittelt wurde ( BSG, Urt. v. 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R ).
5. Mangels ausreichender vorhandener Daten ist daher auf die Werte der Wohngeldtabelle zuzüglich eines Sicherheitszuschlag von 10 % zurückzugreifen.
5. 3 SG Augsburg, Urteil v. 07.12.2015 - S 8 AS 860/15 - Berufung zugelassen
Die Mietkosten wurden 2015 nicht an Verhältnisse in Augsburg angepasst. Urteil könnte Augsburg Millionen kosten
Das zugrunde liegende Konzept des Grundsicherungsträgers für die Stadt Augsburg ist nicht - schlüssig.
Leitsatz RA Daniel Zeeb, Augsburg
1. Die Angemessenheitsgrenze des Jobcenter Augsburg Stadt beruht seit dem 01.07.2015 nicht auf einem schlüssigen Konzept, da für die spätestens zu diesem Zeitpunkt notwendige Erhöhung nicht auf die Daten des lokalen Wohnungsmarkts abgestellt wurde und die auf Grund der fehlenden Datenerhebung notwendige konkrete Verfügbarkeit nicht nachgewiesen wurde.
2. Mangels ausreichender vorhandener Daten ist daher auf die Werte der Wohngeldtabelle zuzüglich eines Sicherheitszuschlag von 10 % zurückzugreifen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=182047&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1930/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
1. Dem vom JC als angemessenen erachteten Grundmietpreis von 4,09 EUR liegt kein schlüssiges Konzept zu Grunde.
2. Dies ergibt sich schon allein daraus, dass bei einer alleinigen Auswertung von Zeitungsannoncen weder die Validität noch die Repräsentativtät der erhobenen Daten gesichert ist. Die vom JC anhand von Zeitungsanzeigen zusammen gestellten Daten unterliegen einer Zufälligkeit im Hinblick auf die vom Vermieter mitgeteilten Informationen, begrenzt auch durch die zulässigen Zeichen eines Anzeigentextes ( vgl. LSG Niedersachsen- Bremen, Urteil vom 03.04.2014 - L 7 AS 786/11 ).
3. Aufgrund der Natur der Datenerhebung ist auch eine Nachbesserung dieses Konzepts durch das JC ausgeschlossen. Das schlüssige Konzept kann auch nicht durch eine Gegenprobe ersetzt werden.
4. D.h. allein der Umstand, dass es möglich war, Wohnraum zu dem vom JC für angemessen erachteten Wert anzumieten, bedeutet nicht, dass ein Wert zutreffend ermittelt wurde ( BSG, Urt. v. 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R ).
5. Mangels ausreichender vorhandener Daten ist daher auf die Werte der Wohngeldtabelle zuzüglich eines Sicherheitszuschlag von 10 % zurückzugreifen.
5. 3 SG Augsburg, Urteil v. 07.12.2015 - S 8 AS 860/15 - Berufung zugelassen
Die Mietkosten wurden 2015 nicht an Verhältnisse in Augsburg angepasst. Urteil könnte Augsburg Millionen kosten
Das zugrunde liegende Konzept des Grundsicherungsträgers für die Stadt Augsburg ist nicht - schlüssig.
Leitsatz RA Daniel Zeeb, Augsburg
1. Die Angemessenheitsgrenze des Jobcenter Augsburg Stadt beruht seit dem 01.07.2015 nicht auf einem schlüssigen Konzept, da für die spätestens zu diesem Zeitpunkt notwendige Erhöhung nicht auf die Daten des lokalen Wohnungsmarkts abgestellt wurde und die auf Grund der fehlenden Datenerhebung notwendige konkrete Verfügbarkeit nicht nachgewiesen wurde.
2. Mangels ausreichender vorhandener Daten ist daher auf die Werte der Wohngeldtabelle zuzüglich eines Sicherheitszuschlag von 10 % zurückzugreifen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=182047&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1930/
Willi S
Ähnliche Themen
» Nichtvorliegen eines schlüssigen Konzepts - Heranziehung des Mietspiegels - KdU-Höxter gekippt
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Ein-Personenhaushalt Landkreis Nordsachsen - Nichtvorliegen eines schlüssigen Konzepts - Vergleichsraumbildung - Heranziehung der Wohngeldtabelle
» Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - Vierpersonenhaushalt in Niedersachsen - Wohnflächengrenze - Nichtvorliegen eines schlüssigen Konzepts - Heranziehung der Wohngeldtabelle und des bundesweiten Heizspiegels
» Weiteres Gericht rebelliert:Die Rechtsprechung des BSG zum "schlüssigen Konzept" genügt nicht den Vorgaben des BVerfG vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09 - Bundesweit ist es erst einem Jobcenter gelungen, ein schlüssiges Konzept zu erstellen, das vor dem BSG
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Einpersonenhaushalt in Hannover - Nichtvorliegen eines schlüssigen Konzepts - nicht nachvollziehbare Kappungsgrenze in Höhe von 33 % der Mietpreisspanne zur Festlegung des einfachen
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Ein-Personenhaushalt Landkreis Nordsachsen - Nichtvorliegen eines schlüssigen Konzepts - Vergleichsraumbildung - Heranziehung der Wohngeldtabelle
» Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - Vierpersonenhaushalt in Niedersachsen - Wohnflächengrenze - Nichtvorliegen eines schlüssigen Konzepts - Heranziehung der Wohngeldtabelle und des bundesweiten Heizspiegels
» Weiteres Gericht rebelliert:Die Rechtsprechung des BSG zum "schlüssigen Konzept" genügt nicht den Vorgaben des BVerfG vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09 - Bundesweit ist es erst einem Jobcenter gelungen, ein schlüssiges Konzept zu erstellen, das vor dem BSG
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Einpersonenhaushalt in Hannover - Nichtvorliegen eines schlüssigen Konzepts - nicht nachvollziehbare Kappungsgrenze in Höhe von 33 % der Mietpreisspanne zur Festlegung des einfachen
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema