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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Do 8 Feb 2018 - 8:17

§ 7 Abs. 3 Nr. 3c) SGB II in Verbindung mit § 7 Abs. 3a SGB II ausgehen.
Sozialgericht Schleswig, Beschluss vom 7. März 2016 (Az.: S 16 AS 48/16 ER):

Leitsatz Dr. Manfred Hammel



2. Eine derartige Beziehung weist nicht diejenige Intensität auf, die vom Gesetzgeber in Anlehnung an die Charakteristika einer eheähnlichen Gemeinschaft für das Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft nach § 7 Abs. 3 Nr. 3c) SGB II gefordert wird.

3. Eine enge Freundschaft ist von einer Partnerschaft abzugrenzen.

4. Gegen ein gemeinsames, wie bei Ehepaaren übliches Wirtschaften spricht, wenn gerade nach Sichtung der Kontoauszüge der beiden Personen beachtenswerte finanzielle Verflechtungen, die für ein gemeinsames Wirtschaften sprechen würden, zwischen diesen in einer Wohnung lebenden Menschen in keiner Weise greifbar sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn von diesen beiden Personen keiner weder über das Einkommen noch das Vermögen des jeweils anderen verfügen kann.

Rechtstipp: vgl. LSG NSB, Urteil vom 11.12.2012 - L 11 AS 679/08 u. LSG NSB, Urteil vom 29.05.2013 - L 13 AS 268/11

Quelle:          http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2310/
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