Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Ein Anordnungsgrund besteht bezüglich der Übernahme von Miet- und Energieschulden gemäß § 22 Abs. 8 SGB II in der Regel erst dann, wenn einem Antragsteller konkret die Wohnungs- oder Obdachlosigkeit droht.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Ein Anordnungsgrund besteht bezüglich der Übernahme von Miet- und Energieschulden gemäß § 22 Abs. 8 SGB II in der Regel erst dann, wenn einem Antragsteller konkret die Wohnungs- oder Obdachlosigkeit droht.
Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 3. Juni 2016 (Az.: S 19 AS 2517/16 ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Dies ist regelmäßig erst nach der Erhebung einer Räumungsklage durch den Vermieter der Fall.
3. Es reicht hier nicht aus, dass bereits Mietrückstände aufgelaufen sind und der Wohnungsgeber die Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzug ausgesprochen hat.
4. Selbst nach der Erhebung und Zustellung einer Räumungsklage verbleiben dem Mieter im Regelfall noch zwei Monate Zeit, um den Verlust des Wohnraums durch Begleichung der Mietrückstände abzuwenden (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB in Verbindung mit § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB).
Quelle: http://www.beispielklagen.de/Klage072/2016_06_03_Beschluss_S_19_AS_2517_16_ER.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2081/
Willi S
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Dies ist regelmäßig erst nach der Erhebung einer Räumungsklage durch den Vermieter der Fall.
3. Es reicht hier nicht aus, dass bereits Mietrückstände aufgelaufen sind und der Wohnungsgeber die Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzug ausgesprochen hat.
4. Selbst nach der Erhebung und Zustellung einer Räumungsklage verbleiben dem Mieter im Regelfall noch zwei Monate Zeit, um den Verlust des Wohnraums durch Begleichung der Mietrückstände abzuwenden (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB in Verbindung mit § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB).
Quelle: http://www.beispielklagen.de/Klage072/2016_06_03_Beschluss_S_19_AS_2517_16_ER.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2081/
Willi S
Ähnliche Themen
» Für das Vorliegen eines Anordnungsgrundes im einstweiligen Rechtsschutzverfahren auf Übernahme von Kosten der Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II) ist es erforderlich, dass Wohnungs- und Obdachlosigkeit drohen.
» Ein Anordnungsgrund in einem auf Gewährung laufender Leistungen für die Unterkunft und Heizung gerichteten Verfahren ist regelmäßig erst dann gegeben, wenn konkret Wohnungslosigkeit droht L 6 AS 725/12 B ER - und - L 6 AS 726/12 B
» Eine Auskunfts- und Mitwirkungspflicht bezüglich den Einkommens- und Vermögensverhältnissen von Partnern oder sonstigen Dritten besteht nur hinsichtlich von Tatsachen, die dem Antragsteller bekannt sind.
» Übernahme der Energieschulden durch das Jobcenter im Rahmen der Folgenabwägung, denn die Wohnung des Antragstellers ist seit November 2013 nicht mehr mit Strom versorgt. Damit fehlt dem Antragsteller die Möglichkeit, in der Wohnung zu kochen, Lichtquellen
» Hartz-IV-Empfängerin aus Göttingen droht Obdachlosigkeit – ihr Anwalt Sven Adam rechnet mit den Ämtern ab
» Ein Anordnungsgrund in einem auf Gewährung laufender Leistungen für die Unterkunft und Heizung gerichteten Verfahren ist regelmäßig erst dann gegeben, wenn konkret Wohnungslosigkeit droht L 6 AS 725/12 B ER - und - L 6 AS 726/12 B
» Eine Auskunfts- und Mitwirkungspflicht bezüglich den Einkommens- und Vermögensverhältnissen von Partnern oder sonstigen Dritten besteht nur hinsichtlich von Tatsachen, die dem Antragsteller bekannt sind.
» Übernahme der Energieschulden durch das Jobcenter im Rahmen der Folgenabwägung, denn die Wohnung des Antragstellers ist seit November 2013 nicht mehr mit Strom versorgt. Damit fehlt dem Antragsteller die Möglichkeit, in der Wohnung zu kochen, Lichtquellen
» Hartz-IV-Empfängerin aus Göttingen droht Obdachlosigkeit – ihr Anwalt Sven Adam rechnet mit den Ämtern ab
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema