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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Aus § 31a III 2 SGB II geht ebenfalls die Notwendigkeit hervor, dass bei einer von einem SGB II-Träger entsprechend § 31a III 1 SGB II verfügten Kürzungsentscheidung das Jobcenter bereits von Amts wegen über die Gewährung von ergänzenden Sachleistungen

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Beitrag von Willi Schartema Di 17 Jul 2018 - 8:16

 oder geldwerten Leistungen entscheiden muss.
Sozialgericht Berlin, Urteil vom 22. Juni 2018 (Az.: S 144 AS 15342/17):

Leitsatz Dr. Manfred Hammel



2. Unterbleibt eine solche Entscheidung, dann ist der Sanktionsbescheid in seiner Gesamtheit rechtswidrig, denn zum Schutz minderjähriger Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft hat bei einer derartigen Sanktion stets eine antragslose Leistungsgewährung zu erfolgen.

3. Minderjährige Personen werden regelmäßig über geringe Einflussmöglichkeiten auf das (Antrags-) Verhalten der weitgehend sanktionierten Erziehungsberechtigten verfügen, so dass diese noch nicht erwachsenen Personen eines besonderen Schutzes bedürfen.

Quelle:  http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/wp-content/uploads/2018/07/S144AS15342_17.pdf

Quelle:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2384/
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