Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Aus § 31a III 2 SGB II geht ebenfalls die Notwendigkeit hervor, dass bei einer von einem SGB II-Träger entsprechend § 31a III 1 SGB II verfügten Kürzungsentscheidung das Jobcenter bereits von Amts wegen über die Gewährung von ergänzenden Sachleistungen
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Aus § 31a III 2 SGB II geht ebenfalls die Notwendigkeit hervor, dass bei einer von einem SGB II-Träger entsprechend § 31a III 1 SGB II verfügten Kürzungsentscheidung das Jobcenter bereits von Amts wegen über die Gewährung von ergänzenden Sachleistungen
oder geldwerten Leistungen entscheiden muss.
Sozialgericht Berlin, Urteil vom 22. Juni 2018 (Az.: S 144 AS 15342/17):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Unterbleibt eine solche Entscheidung, dann ist der Sanktionsbescheid in seiner Gesamtheit rechtswidrig, denn zum Schutz minderjähriger Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft hat bei einer derartigen Sanktion stets eine antragslose Leistungsgewährung zu erfolgen.
3. Minderjährige Personen werden regelmäßig über geringe Einflussmöglichkeiten auf das (Antrags-) Verhalten der weitgehend sanktionierten Erziehungsberechtigten verfügen, so dass diese noch nicht erwachsenen Personen eines besonderen Schutzes bedürfen.
Quelle: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/wp-content/uploads/2018/07/S144AS15342_17.pdf
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2384/
Willi S
Sozialgericht Berlin, Urteil vom 22. Juni 2018 (Az.: S 144 AS 15342/17):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Unterbleibt eine solche Entscheidung, dann ist der Sanktionsbescheid in seiner Gesamtheit rechtswidrig, denn zum Schutz minderjähriger Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft hat bei einer derartigen Sanktion stets eine antragslose Leistungsgewährung zu erfolgen.
3. Minderjährige Personen werden regelmäßig über geringe Einflussmöglichkeiten auf das (Antrags-) Verhalten der weitgehend sanktionierten Erziehungsberechtigten verfügen, so dass diese noch nicht erwachsenen Personen eines besonderen Schutzes bedürfen.
Quelle: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/wp-content/uploads/2018/07/S144AS15342_17.pdf
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2384/
Willi S
Ähnliche Themen
» Wenn zwischen einem Antragsteller und seiner ebenfalls Alg II beziehenden Mitbewohnerin lediglich eine enge emotionale Bindung sowie eine intensive Freundschaft besteht, dann darf hier das Jobcenter nicht von einer eheähnlichen Gemeinschaft entsprechend §
» Die Rechtsgrundlage für die Gewährung einer Beihilfe zum Zwecke der Anschaffung eines internetfähigen Computers durch eine bedürftige Schülerin, die die gymnasiale Oberstufe besucht, geht aus § 21 Abs. 6 SGB II hervor.
» Die fehlende Datenrepräsentativität der von einem Jobcenter zur Bestimmung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II) erhobenen Daten und Fakten folgt bereits daraus, wenn von einem SGB II-Träger hier ganz
» Bereits die vom SGB II-Träger entsprechend § 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II in Verbindung mit § 12a Satz 1 SGB II getätigte Aufforderung zur Stellung eines Leistungsantrags bei einem anderen Sozialleistungsträger steht im pflichtgemäßen Ermessen des Jobcenters.
» Die Bewilligungsentscheidung über die Gewährung von Leistungen der Hilfe zur Pflege (§§ 61 ff. SGB XII) darf entsprechend § 32 Abs. 1 SGB X nur dann mit einer Nebenbestimmung – wie z. B. mit einer Befristung gemäß § 32 Abs. 2 Nr. 1 SGB X – versehen werden
» Die Rechtsgrundlage für die Gewährung einer Beihilfe zum Zwecke der Anschaffung eines internetfähigen Computers durch eine bedürftige Schülerin, die die gymnasiale Oberstufe besucht, geht aus § 21 Abs. 6 SGB II hervor.
» Die fehlende Datenrepräsentativität der von einem Jobcenter zur Bestimmung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II) erhobenen Daten und Fakten folgt bereits daraus, wenn von einem SGB II-Träger hier ganz
» Bereits die vom SGB II-Träger entsprechend § 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II in Verbindung mit § 12a Satz 1 SGB II getätigte Aufforderung zur Stellung eines Leistungsantrags bei einem anderen Sozialleistungsträger steht im pflichtgemäßen Ermessen des Jobcenters.
» Die Bewilligungsentscheidung über die Gewährung von Leistungen der Hilfe zur Pflege (§§ 61 ff. SGB XII) darf entsprechend § 32 Abs. 1 SGB X nur dann mit einer Nebenbestimmung – wie z. B. mit einer Befristung gemäß § 32 Abs. 2 Nr. 1 SGB X – versehen werden
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema