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Ein von einem Jobcenter ausgesprochenes Hausverbot hat keine unmittelbare Grundlage im SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), wenn ein Antragsteller von dieser Verfügung nicht in seiner Eigenschaft als Bezieher von Leistungen nach dem SGB II
betroffen und in eigenen Angelegenheiten weiterhin berechtigt ist, nach terminlicher Absprache die Diensträume des Jobcenters zu betreten.
Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 18. Juli 2017 (Az.: S 30 AS 3046/17 ER):
Quelle: http://www.beispielklagen.de/Klage099/2017_07_18_ER_Beschluss.pdf
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Es liegt hier keine Streitigkeit über "Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (§ 51 Abs. 1 Nr. 4a SGG), der materiell Rechtsverhältnisse nach dem SGB II zugrunde liegen, sondern eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art im Sinne des § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO, für die die Verwaltungsgerichte zuständig sind, vor.
3. Anderes gilt nur, wenn ein Hausverbot im Rahmen ober aus Anlass eines zwischen dem Antragsteller und dem Jobcenter geführten Verwaltungsverfahrens (§ 8 SGB X) verfügt wird. Hier besteht ein Sachzusammenhang zu den Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2252/
Willi S
Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 18. Juli 2017 (Az.: S 30 AS 3046/17 ER):
Quelle: http://www.beispielklagen.de/Klage099/2017_07_18_ER_Beschluss.pdf
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Es liegt hier keine Streitigkeit über "Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (§ 51 Abs. 1 Nr. 4a SGG), der materiell Rechtsverhältnisse nach dem SGB II zugrunde liegen, sondern eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art im Sinne des § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO, für die die Verwaltungsgerichte zuständig sind, vor.
3. Anderes gilt nur, wenn ein Hausverbot im Rahmen ober aus Anlass eines zwischen dem Antragsteller und dem Jobcenter geführten Verwaltungsverfahrens (§ 8 SGB X) verfügt wird. Hier besteht ein Sachzusammenhang zu den Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2252/
Willi S
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