Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Haftung von Flüchtlingsbürgen beschränkt
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: OVG
Seite 1 von 1
Haftung von Flüchtlingsbürgen beschränkt
OVG Münster vom 08.12.2017 - 18 A 1040/16, 18 A 1197/16
Das OVG Münster hat in zwei Fällen entschieden, dass die Bürgen für syrische Flüchtlinge keine Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung der Flüchtlinge erstatten müssen.
Kurzfassung:
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ist nach der Rechtsprechung des BVerwG zwar grundsätzlich geklärt, dass der Flüchtlingsbürge für die Lebensunterhaltskosten auch nach Anerkennung der Asylberechtigung oder Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft haften kann. Diese Haftung beziehe sich in den zu entscheidenden Fällen aber nicht auf alle Unterhaltskosten, zu denen grundsätzlich auch Kosten im Krankheits- und Pflegefall zählten. Die Aufnahme der Flüchtlinge und die Verpflichtungserklärung der Bürgen seien hier auf der Grundlage der damaligen Aufnahmeanordnung des Ministeriums für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen vom 26.09.2013 erfolgt. Dieser Erlass habe zwar die Haftung nicht auf die bis zur Anerkennung der Asylberechtigung oder Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft entstandenen Kosten beschränkt. Er habe aber wegen des auch öffentlichen Interesses an der Aufnahme syrischer Flüchtlinge eine Erstattungspflicht für Aufwendungen im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit nicht vorgesehen.
Das OVG Münster hat die Revision zum BVerwG nicht zugelassen. Dagegen ist Beschwerde möglich, über die das BVerwG entscheidet.
weiter: https://www.juris.de/jportal/portal/t/2qk/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA171205958&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2282/
Willi S
Das OVG Münster hat in zwei Fällen entschieden, dass die Bürgen für syrische Flüchtlinge keine Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung der Flüchtlinge erstatten müssen.
Kurzfassung:
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ist nach der Rechtsprechung des BVerwG zwar grundsätzlich geklärt, dass der Flüchtlingsbürge für die Lebensunterhaltskosten auch nach Anerkennung der Asylberechtigung oder Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft haften kann. Diese Haftung beziehe sich in den zu entscheidenden Fällen aber nicht auf alle Unterhaltskosten, zu denen grundsätzlich auch Kosten im Krankheits- und Pflegefall zählten. Die Aufnahme der Flüchtlinge und die Verpflichtungserklärung der Bürgen seien hier auf der Grundlage der damaligen Aufnahmeanordnung des Ministeriums für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen vom 26.09.2013 erfolgt. Dieser Erlass habe zwar die Haftung nicht auf die bis zur Anerkennung der Asylberechtigung oder Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft entstandenen Kosten beschränkt. Er habe aber wegen des auch öffentlichen Interesses an der Aufnahme syrischer Flüchtlinge eine Erstattungspflicht für Aufwendungen im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit nicht vorgesehen.
Das OVG Münster hat die Revision zum BVerwG nicht zugelassen. Dagegen ist Beschwerde möglich, über die das BVerwG entscheidet.
weiter: https://www.juris.de/jportal/portal/t/2qk/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA171205958&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2282/
Willi S
Ähnliche Themen
» Haftung aus auch nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
» VG Düsseldorf: Haftung aus Verpflichtungserklärung auch nach erfolgreichem Abschluss des Asylverfahrens
» Pfändungs- und Überweisungsverfügung - Minderjähriger - bis zum Eintritt der Volljährigkeit gilt die unbeschränkte Haftung des Minderjährigen
» Keine Haftung des Betreuers bei redlicher Verwendung der zu Unrecht gezahlten Rente
» Im Falle einer bewussten Doppelzahlung ist das Erstattungsverhältnis auf die Leistungsträger beschränkt.
» VG Düsseldorf: Haftung aus Verpflichtungserklärung auch nach erfolgreichem Abschluss des Asylverfahrens
» Pfändungs- und Überweisungsverfügung - Minderjähriger - bis zum Eintritt der Volljährigkeit gilt die unbeschränkte Haftung des Minderjährigen
» Keine Haftung des Betreuers bei redlicher Verwendung der zu Unrecht gezahlten Rente
» Im Falle einer bewussten Doppelzahlung ist das Erstattungsverhältnis auf die Leistungsträger beschränkt.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: OVG
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema