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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Im Falle einer bewussten Doppelzahlung ist das Erstattungsverhältnis auf die Leistungsträger beschränkt.

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Im Falle einer bewussten Doppelzahlung ist das Erstattungsverhältnis auf die Leistungsträger beschränkt. Empty Im Falle einer bewussten Doppelzahlung ist das Erstattungsverhältnis auf die Leistungsträger beschränkt.

Beitrag von Willi Schartema Mo 16 März 2015 - 16:50

VG Braunschweig, Urteil vom 26.02.2015, 3 A 80/13


Leitsätze (Juris)
Die Wohngeldstelle darf die von ihr geleisteten Wohngeldbeträge nicht vom Empfänger zurückfordern, wenn sie wegen ihrer Leistung nach § 103 SGB X einen Erstattungsanspruch gegen das Jobcenter hat, weil dieses die vorangegangene Wohngeldzahlung gekannt, aber unberücksichtigt gelassen und seinerseits (für den Empfänger ein zweites Mal) mit Rücksicht auf den Unterkunftsbedarf gezahlt hat; wegen §§ 103, 107 SGB X ist es Sache des Jobcenters, die Rückforderung des zu viel Gezahlten zu betreiben.
 
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE150000789&st=null&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint 
 
 
Anmerkung: S. a. Keine Rückerstattungspflicht eines Leistungsempfängers bei Anspruch gegen Behörde - ein Beitrag von Rechtsanwältin Irene Rose, August-Bebel-Str. 223, 33602 Bielefeld - VG Berlin Urteil vom 24.06.2014 – VG 21 K 195.12 : http://www.anwalt.de/rechtstipps/keine-rueckerstattungspflicht-eines-leistungsempfaengers-bei-anspruch-gegen-behoerde_061628.html
 

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1798/

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