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Haftung aus auch nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
VG Köln, Urteil v. 19.04.2016 - 5 K 79/16
Leitsatz ( Redakteur )
Eine Verpflichtungserklärung, für die Kosten des Lebensunterhalts eines Flüchtlings aufzukommen, gilt fort, wenn diesem nach erfolgreichem Abschluss eines Asylverfahrens eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.
Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden, über die das OVG Münster entscheidet.
Quelle: Pressemitteilung des VG Köln v. 19.04.2016: http://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/10_160419/index.php
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2008/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
Eine Verpflichtungserklärung, für die Kosten des Lebensunterhalts eines Flüchtlings aufzukommen, gilt fort, wenn diesem nach erfolgreichem Abschluss eines Asylverfahrens eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.
Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden, über die das OVG Münster entscheidet.
Quelle: Pressemitteilung des VG Köln v. 19.04.2016: http://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/10_160419/index.php
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2008/
Willi S
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