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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Haftung aus auch nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

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Haftung aus auch nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft  Empty Haftung aus auch nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

Beitrag von Willi Schartema Mo 25 Apr 2016 - 8:50

VG Köln, Urteil v. 19.04.2016 - 5 K 79/16




Leitsatz ( Redakteur )

Eine Verpflichtungserklärung, für die Kosten des Lebensunterhalts eines Flüchtlings aufzukommen, gilt fort, wenn diesem nach erfolgreichem Abschluss eines Asylverfahrens eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.

Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden, über die das OVG Münster entscheidet.

Quelle: Pressemitteilung des VG Köln v. 19.04.2016: http://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/10_160419/index.php

Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2008/


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