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VG Düsseldorf: Haftung aus Verpflichtungserklärung auch nach erfolgreichem Abschluss des Asylverfahrens
VG Düsseldorf, 22. Kammer, Urt. v. 01.03.2016 - 22 K 7814/15 - Sprungrevision zum BVerwG zugelassen
Wer sich verpflichtet, für die Kosten des Lebensunterhalts eines syrischen Flüchtlings so lange aufzukommen, bis entweder dessen Aufenthalt in Deutschland beendet ist oder der ursprüngliche Aufenthaltszweck durch einen anderen ersetzt und dafür ein neuer Aufenthaltstitel erteilt wurde, haftet für die Kosten auch dann noch, wenn dem Ausländer nach erfolgreichem Abschluss eines Asylverfahrens eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.
Gegen das Urteil hat das Gericht die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Aktenzeichen: 22 K 7814/15
Quelle: http://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/1604/index.php
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1997/
Willi S
Wer sich verpflichtet, für die Kosten des Lebensunterhalts eines syrischen Flüchtlings so lange aufzukommen, bis entweder dessen Aufenthalt in Deutschland beendet ist oder der ursprüngliche Aufenthaltszweck durch einen anderen ersetzt und dafür ein neuer Aufenthaltstitel erteilt wurde, haftet für die Kosten auch dann noch, wenn dem Ausländer nach erfolgreichem Abschluss eines Asylverfahrens eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.
Gegen das Urteil hat das Gericht die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Aktenzeichen: 22 K 7814/15
Quelle: http://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/1604/index.php
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Willi S
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