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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Verpflichtung des Sozialhilfeträgers im Wege der einstweiligen Anordnung der Antragstellerin Leistungen nach dem 3. Kapitel zu gewähren

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Beitrag von Willi Schartema Mo 20 Nov 2017 - 12:03

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 25.10.2017 - L 9 SO 413/17 B ER, L 9 SO 414/17 B - rechtskräftig

Leitsatz ( Juris )

Beruht die mangelnde Fähigkeit, den Verbrauch eines zuvor vorhandenen erheblichen Geldvermögens plausibel und glaubhaft zu erklären auf einer sich zwischenzeitlich manifestierenden, progredienten geistigen Erkrankung, liegt ein besonderer Umstand vor, der angesichts der verfassungsrechtlichen Durchdringung des auf existenzsichernde Leistungen bezogenen Eilrechtsschutzes eine Verpflichtung des Sozialhilfeträgers auf Gewährung von Grundsicherungsleistungen trotz Bestehens von Restzweifeln begründen kann.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=196337 
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2269/
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