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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zum Anspruch auf SGB II-Leistungen nach § 7 Abs. 1 Satz 4 SGB II, wenn die zuständige Ausländerbehörde den Verlust der Freizügigkeitsberechtigung festgestellt hat. Auch wenn gegen den Bescheid der Ausländerbehörde Widerspruch eingelegt worden ist und

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Beitrag von Willi Schartema Di 6 Jun 2017 - 9:18

damit eine Durchsetzung der Ausreisepflicht nicht erfolgen kann, begründet allein die bloße Verlustfeststellung eine Ausreisepflicht.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 15. Senat, Beschluss vom 26.05.2017, L 15 AS 62/17 B ER
Leitsatz ( Juris )
2. Dass nach § 41 Abs. 7 SGB II dem Leistungsträger eingeräumte Auswahl- und Entschließungsermessen ist nicht allein aufgrund des existenzsichernden Charakters der Leistungen nach dem SGB II stets "auf Null" reduziert.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=CD4F8C71CCC168B29465E223AD473FE0.jp18?doc.id=JURE170029654&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint
 
Rechtstipp: ebenso: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 24.03.2017 - L 5 AS 449/17 B ER; a. A. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16. Februar 2017 - L 8 SO 344/16 B ER - aus einer etwaig drohenden Verletzung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums durch den Ausschluss von unterhaltssichernden Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII folgt eine Ermessensreduzierung auf Null
Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2201/
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