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Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
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Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung des überörtlichen Sozialhilfeträgers - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Leistungserbringungsrecht - Bindung des örtlichen Sozialhilfeträgers an mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger bestehende
Vereinbarungen - Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen - Übernahme einer Vergütung nach § 75 Abs 4 SGB 12
Bundessozialgericht, Urteil vom 8.3.2017 - B 8 SO 20/15 R
Heimvergütung für die Unterbringung in NRW: Nichtigkeit der Verträge
Die überörtlichen Sozialhilfeträger in Nordrhein-Westfalen haben nach Auffassung des Bundessozialgerichts (BSG) seit Jahren unwirksame und damit nichtige Verträge über die Heimvergütung für die Unterbringung behinderter Menschen abgeschlossen. Denn grundsätzlich ist nach Bundesrecht der örtliche und nicht der überörtliche Sozialhilfeträger ermächtigt, entsprechende Vergütungsvereinbarungen mit den Heimträgern zu vereinbaren.
Eine Ausnahme gebe es nur, wenn landesrechtliche Bestimmungen die überörtlichen Sozialhilfeträger zur Vertragsschließung ermächtigen. Dies sei in NRW aber nicht ersichtlich.
weiter: http://www.juraforum.de/recht-gesetz/heimverguetung-fuer-die-unterbringung-in-nrw-nichtigkeit-der-vertraege-585941
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2199/
Willi S
Bundessozialgericht, Urteil vom 8.3.2017 - B 8 SO 20/15 R
Heimvergütung für die Unterbringung in NRW: Nichtigkeit der Verträge
Die überörtlichen Sozialhilfeträger in Nordrhein-Westfalen haben nach Auffassung des Bundessozialgerichts (BSG) seit Jahren unwirksame und damit nichtige Verträge über die Heimvergütung für die Unterbringung behinderter Menschen abgeschlossen. Denn grundsätzlich ist nach Bundesrecht der örtliche und nicht der überörtliche Sozialhilfeträger ermächtigt, entsprechende Vergütungsvereinbarungen mit den Heimträgern zu vereinbaren.
Eine Ausnahme gebe es nur, wenn landesrechtliche Bestimmungen die überörtlichen Sozialhilfeträger zur Vertragsschließung ermächtigen. Dies sei in NRW aber nicht ersichtlich.
weiter: http://www.juraforum.de/recht-gesetz/heimverguetung-fuer-die-unterbringung-in-nrw-nichtigkeit-der-vertraege-585941
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2199/
Willi S
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