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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung des überörtlichen Sozialhilfeträgers - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Leistungserbringungsrecht - Bindung des örtlichen Sozialhilfeträgers an mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger bestehende  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung des überörtlichen Sozialhilfeträgers - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Leistungserbringungsrecht - Bindung des örtlichen Sozialhilfeträgers an mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger bestehende  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung des überörtlichen Sozialhilfeträgers - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Leistungserbringungsrecht - Bindung des örtlichen Sozialhilfeträgers an mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger bestehende  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Mo 29 Mai 2017 - 8:39

 Vereinbarungen - Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen - Übernahme einer Vergütung nach § 75 Abs 4 SGB 12

Bundessozialgericht, Urteil vom 8.3.2017 - B 8 SO 20/15 R

Heimvergütung für die Unterbringung in NRW: Nichtigkeit der Verträge

Die überörtlichen Sozialhilfeträger in Nordrhein-Westfalen haben nach Auffassung des Bundessozialgerichts (BSG) seit Jahren unwirksame und damit nichtige Verträge über die Heimvergütung für die Unterbringung behinderter Menschen abgeschlossen. Denn grundsätzlich ist nach Bundesrecht der örtliche und nicht der überörtliche Sozialhilfeträger ermächtigt, entsprechende Vergütungsvereinbarungen mit den Heimträgern zu vereinbaren.

Eine Ausnahme gebe es nur, wenn landesrechtliche Bestimmungen die überörtlichen Sozialhilfeträger zur Vertragsschließung ermächtigen. Dies sei in NRW aber nicht ersichtlich.

weiter: http://www.juraforum.de/recht-gesetz/heimverguetung-fuer-die-unterbringung-in-nrw-nichtigkeit-der-vertraege-585941
Quelle:       http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2199/
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