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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 16 Apr 2018 - 10:58

Erforderlichkeit verschiedener Untersuchungen   SGB XII


SG Hildesheim, Beschluss vom 15.09.2016 - S 44 SO 4014/16 ER

[b]Leitsatz ( Juris )

Erstmalig im gerichtlichen Verfahren gestellte Anträge begründen kein Rechtschutzbedürfnis. Medizinische Untersuchungen sind grundsätzlich im Verwaltungsverfahren durchzuführen. Vor Inanspruchnahme des Sozialhilfeträgers ist der Rahmen der Beschulung an einer Regelschule durch hierfür zuständige Einrichtungen festzustellen.
[/b]
 
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod?feed=bsnd-r-sg&showdoccase=1&paramfromHL=true&doc.id=JURE180004757#focuspoint
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2344/
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