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Werden von einem in einem gerichtlichen Verfahren geschlossenen Vergleich noch weitere Verfahren erfasst, entsteht die Einigungsgebühr nach dem RVG, soweit deren Voraussetzungen vorliegen, zwar grundsätzlich in jedem dieser Verfahren.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 07.04.2016 - L 7/14 AS 35/14 B
Leitsatz ( Juris )
2. Bei der gebührenrechtlichen Bewertung der Mühewaltung des im Prozesskostenhilfeverfahren beigeordneten Rechtsanwalts ist jedoch zu berücksichtigen, dass von dem geschlossenen Vergleich weitere Verfahren erfasst wurden, weshalb bei der Gebührenbemessung auch entsprechende Synergieeffekte für diese Verfahren einzuberechnen sind.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE160011131&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2034/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
2. Bei der gebührenrechtlichen Bewertung der Mühewaltung des im Prozesskostenhilfeverfahren beigeordneten Rechtsanwalts ist jedoch zu berücksichtigen, dass von dem geschlossenen Vergleich weitere Verfahren erfasst wurden, weshalb bei der Gebührenbemessung auch entsprechende Synergieeffekte für diese Verfahren einzuberechnen sind.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE160011131&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2034/
Willi S
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