Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Sozialgerichtliches Verfahren - Geltendmachung von Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen Hilfebedürftigen gegenüber dem Grundsicherungsträger durch den Sozialhilfeträger im Wege der Prozessstandschaft - notwendige Beiladung des Hilfebedürftigen  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Sozialgerichtliches Verfahren - Geltendmachung von Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen Hilfebedürftigen gegenüber dem Grundsicherungsträger durch den Sozialhilfeträger im Wege der Prozessstandschaft - notwendige Beiladung des Hilfebedürftigen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Sozialgerichtliches Verfahren - Geltendmachung von Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen Hilfebedürftigen gegenüber dem Grundsicherungsträger durch den Sozialhilfeträger im Wege der Prozessstandschaft - notwendige Beiladung des Hilfebedürftigen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Sozialgerichtliches Verfahren - Geltendmachung von Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen Hilfebedürftigen gegenüber dem Grundsicherungsträger durch den Sozialhilfeträger im Wege der Prozessstandschaft - notwendige Beiladung des Hilfebedürftigen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Sozialgerichtliches Verfahren - Geltendmachung von Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen Hilfebedürftigen gegenüber dem Grundsicherungsträger durch den Sozialhilfeträger im Wege der Prozessstandschaft - notwendige Beiladung des Hilfebedürftigen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Sozialgerichtliches Verfahren - Geltendmachung von Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen Hilfebedürftigen gegenüber dem Grundsicherungsträger durch den Sozialhilfeträger im Wege der Prozessstandschaft - notwendige Beiladung des Hilfebedürftigen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Sozialgerichtliches Verfahren - Geltendmachung von Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen Hilfebedürftigen gegenüber dem Grundsicherungsträger durch den Sozialhilfeträger im Wege der Prozessstandschaft - notwendige Beiladung des Hilfebedürftigen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Sozialgerichtliches Verfahren - Geltendmachung von Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen Hilfebedürftigen gegenüber dem Grundsicherungsträger durch den Sozialhilfeträger im Wege der Prozessstandschaft - notwendige Beiladung des Hilfebedürftigen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Sozialgerichtliches Verfahren - Geltendmachung von Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen Hilfebedürftigen gegenüber dem Grundsicherungsträger durch den Sozialhilfeträger im Wege der Prozessstandschaft - notwendige Beiladung des Hilfebedürftigen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Sozialgerichtliches Verfahren - Geltendmachung von Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen Hilfebedürftigen gegenüber dem Grundsicherungsträger durch den Sozialhilfeträger im Wege der Prozessstandschaft - notwendige Beiladung des Hilfebedürftigen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Sozialgerichtliches Verfahren - Geltendmachung von Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen Hilfebedürftigen gegenüber dem Grundsicherungsträger durch den Sozialhilfeträger im Wege der Prozessstandschaft - notwendige Beiladung des Hilfebedürftigen

Nach unten

Sozialgerichtliches Verfahren - Geltendmachung von Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen Hilfebedürftigen gegenüber dem Grundsicherungsträger durch den Sozialhilfeträger im Wege der Prozessstandschaft - notwendige Beiladung des Hilfebedürftigen  Empty Sozialgerichtliches Verfahren - Geltendmachung von Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen Hilfebedürftigen gegenüber dem Grundsicherungsträger durch den Sozialhilfeträger im Wege der Prozessstandschaft - notwendige Beiladung des Hilfebedürftigen

Beitrag von Willi Schartema Di 14 Apr 2015 - 10:07

 Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss - Unterbringung in einer stationären Einrichtung - Einrichtungsbegriff


BSG, Urteil vom 02.12.2014 - B 14 AS 35/13 R


Leitsätze (Autor)
1. Zur Beurteilung der Frage, ob Jemand in einer stationären Einrichtung iS des § 7 Abs 4 S 1 SGB II untergebracht war, ist nicht mehr an den Kriterien festzuhalten, die die Rechtsprechung zu § 7 Abs 4 S 1 SGB II in der ursprünglichen Fassung vom 1.1.2005 zum sog "funktionalen Einrichtungsbegriff" entwickelt hatte.

2. Der Aufenthalt in einer stationären Einrichtung schließt seit dem 1.8.2006 Leistungen nach dem SGB II aus, wenn der Träger der Einrichtung nach Maßgabe seines Konzepts die Gesamtverantwortung für die tägliche Lebensführung und die Integration des Hilfebedürftigen übernimmt (( BSG, Urteil vom 5.6.2014 - B 4 AS 32/13 R ).

Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2014-12&nr=13799&pos=25&




Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1816/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander - Anspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers - Geltendmachung von Leistungen für Unterkunft und Heizung durch den Sozialhilfeträger gegenüber dem
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der angemessenen Unterkunftskosten durch Umzug - keine Begrenzung der Leistungen auf die bisherigen Unterkunftskosten nach Unterbrechung des Leistungsbezuges für mindestens einen Monat
» Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung des überörtlichen Sozialhilfeträgers - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Leistungserbringungsrecht - Bindung des örtlichen Sozialhilfeträgers an mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger bestehende
» Die Antragstellerin begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Auszahlung von bewilligten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ohne monatlichen Abzug von Kosten aufgrund der Auszahlung der Leistungen durch einen
» Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes zur Gewährung von Leistungen für die Unterkunft und Heizung durch einstweiligen Rechtsschutz

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten