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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
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Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit einer Anschlussberufung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander - Anspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers - Sozialhilfe -
Eingliederungshilfe - Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie - sachliche Zuständigkeit - Auslegung von Landesrecht durch das LSG - Bindungswirkung - örtliche Zuständigkeit - stationäre Leistung - Einrichtungsbegriff
BSG, Urt. v. 26.10.2017 - B 8 SO 12/16 R SGB XII
Der Verweis in § 54 Abs 3 SGB XII auf die Erlaubnis nach § 44 SGB VIII ist umfassend in dem Sinne zu verstehen, dass auch im Rahmen von Leistungen nach dem SGB XII die Ausnahmetatbestände des § 44 Abs 1 Satz 2 SGB VIII zum Tragen kommen können.
Quelle: http://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/portal/t/19ke/page/bsjrsprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=10908&fromdoctodoc=yes&doc.id=KSRE143980208&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2330/
Willi S
BSG, Urt. v. 26.10.2017 - B 8 SO 12/16 R SGB XII
Der Verweis in § 54 Abs 3 SGB XII auf die Erlaubnis nach § 44 SGB VIII ist umfassend in dem Sinne zu verstehen, dass auch im Rahmen von Leistungen nach dem SGB XII die Ausnahmetatbestände des § 44 Abs 1 Satz 2 SGB VIII zum Tragen kommen können.
Quelle: http://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/portal/t/19ke/page/bsjrsprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=10908&fromdoctodoc=yes&doc.id=KSRE143980208&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint
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Willi S
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