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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 2 Mai 2017 - 12:25

Krankenversicherung (GKV) dar. Es handelt sich hier um eine Leistung zur Krankenbehandlung (§ 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V), und zwar in der Form der Versorgung mit den erforderlichen Heilmitteln (§ 32 SGB V).
Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 1. März 2016 (Az.: S 14 KR 760/14):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Zu den entsprechend § 33 Abs. 2 der Heilmittel-Richtlinie (Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V) möglichen Maßnahmen der GKV gehört auch die Schaffung nonverbaler Kommunikationsmöglichkeiten, sofern dies wegen einer Hörbehinderung zur Verständigung unabdingbar ist.
 Quelle:      http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2183/
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