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Eine Eingliederungsmaßnahme in Form der Assistenz eines Gebärdensprachdolmetschers in einer Kindertagesstätte stellt für ein erheblich hörbehindertes Kind eine Leistung im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53 und 54 Abs.
1 Satz 1 SGB XII in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Nrn. 2 und 4 SGB IX dar, wenn diese Assistenz dem Antragsteller die weitere Teilhabe am Gruppenleben in der Kindertagesstätte sichert und auch dazu beiträgt, dem Antragsteller einen späteren Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht zu ermöglichen.
Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 18. Dezember 2015 (Az.: S 54 SO 344/15 ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
Entsprechendes gilt gerade dann, wenn der Antragsteller sich in die von ihm bislang besuchte Kindertageseinrichtung gut eingegliedert hat.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2014/
Willi S
Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 18. Dezember 2015 (Az.: S 54 SO 344/15 ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
Entsprechendes gilt gerade dann, wenn der Antragsteller sich in die von ihm bislang besuchte Kindertageseinrichtung gut eingegliedert hat.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2014/
Willi S
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