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Angehörige von Vertragsstaaten des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA) erhalten Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Hiergegen hat die Bundesregierung keinen Vorbehalt erklärt. Nach der Rechtsprechung des BSG folgt der Anspruch
schon unmittelbar aus Verfassungsrecht. Das gilt auch nach der gesetzlichen Neuregelung zum 29.12.2016.
LSG Berlin-Brandenburg: Angehörige von Vertragsstaaten des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA) erhalten Existenzsicherungsleistungen nach dem SGB XII
Der 18. Senat des LSG Berlin-Brandenburg entscheidet aktuell so (Bschl. v. 21.03.2017 -): Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2166/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2170/
Willi S
LSG Berlin-Brandenburg: Angehörige von Vertragsstaaten des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA) erhalten Existenzsicherungsleistungen nach dem SGB XII
Der 18. Senat des LSG Berlin-Brandenburg entscheidet aktuell so (Bschl. v. 21.03.2017 -): Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2166/
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