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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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LSG Berlin-Brandenburg: Angehörige von Vertragsstaaten des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA) erhalten Existenzsicherungsleistungen nach dem SGB XII

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Beitrag von Willi Schartema Mi 29 März 2017 - 11:19

Der 18. Senat des LSG Berlin-Brandenburg entscheidet aktuell so (Bschl. v. 21.03.2017 - L 18 AS 526/17 B ER): 1. Angehörige von Vertragsstaaten des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA) erhalten Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Hiergegen hat die Bundesregierung keinen Vorbehalt erklärt. Nach der Rechtsprechung des BSG folgt der Anspruch schon unmittelbar aus Verfassungsrecht. Das gilt auch nach der gesetzlichen Neuregelung zum 29.12.2016.
Hier nun der Beschluss des LSG BB: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Rechtssprechung/20170323105242.pdf 
 
Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2166/
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