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Tschechische Staatsangehörige hat Anspruch auf ALG II aufgrund des (nachwirkenden) Aufenthaltsrechts als Arbeitnehmer.
Sozialgericht Chemnitz, Beschluss v. 14.03.2017 - S 26 AS 405/17 ER
Leitsatz ( Redakteur )
Für eine solche Interpretation des (nachwirkenden) Aufenthaltsrechts als Arbeitnehmer spricht die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II als Ausschlussregelung von existenzsichernden Sozialleistungen jedenfalls eng auszulegen ist, da er einerseits auch nicht nach dem Grad der Verbindung des arbeitsuchenden Unionsbürgers zum Arbeitsmarkt und seinem beruflich möglichen Zugang zum Arbeitsmarkt differenziert sowie andererseits einen zeitlich unbefristeten Ausschluss der arbeitsuchenden Unionsbürger von SGB II-Leistungen vorsieht (BSG, Urteil vom 30. Januar 2013 – B 4 AS 54/12 R).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=191374&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2162/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
Für eine solche Interpretation des (nachwirkenden) Aufenthaltsrechts als Arbeitnehmer spricht die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II als Ausschlussregelung von existenzsichernden Sozialleistungen jedenfalls eng auszulegen ist, da er einerseits auch nicht nach dem Grad der Verbindung des arbeitsuchenden Unionsbürgers zum Arbeitsmarkt und seinem beruflich möglichen Zugang zum Arbeitsmarkt differenziert sowie andererseits einen zeitlich unbefristeten Ausschluss der arbeitsuchenden Unionsbürger von SGB II-Leistungen vorsieht (BSG, Urteil vom 30. Januar 2013 – B 4 AS 54/12 R).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=191374&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2162/
Willi S
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