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Rumänischer Staatsangehöriger hat Anspruch auf ALG II - Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmer
Rumänischer Staatsangehöriger hat Anspruch auf ALG II - Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmer
Hinweis RA Daniel Zeeb, Augsburg
1. Eine Tätigkeit von 5 Stunden wöchentlich mit einem Einkommen von 200,00 € monatlich stellt keine untergeordnete und unwesentliche abhängige Beschäftigung dar. Es handelt sich um ein Arbeitsverhältnis im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügigkeitsG/EU, aus dem sich ein Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmer herleitet.
2. Der Ausschluss gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II greift damit nicht.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1985/
Willi S
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