Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung ?
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung ?
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.04.2013 - S 11
AL 3545/12
Die Nahtlosigkeitsregelung gem. § 145 Abs. 1 Satz 1
SGB III findet keine Anwendung, wenn beide Versicherungsträger von einem
objektiv vorhandenen Leistungsvermögen ausgehen und nur der Arbeitslose meint,
sein Leistungsvermögen sei aufgehoben.
Aufgabe der Nahtlosigkeitsregelung ist es nicht, einen nahtlosen Leistungsbezug
bis zum Abschluss eines rentenrechtlichen Verfahrens sicherzustellen.
Rechtstipp: Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom
25.02.2013 - L 9 AL 8/13 B ER
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=159262&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
1. Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schließt die
Verfügbarkeit nicht von vornherein aus, da sich eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in aller Regel nur auf die bisher ausgeübte
Tätigkeit bezieht.
2. Die Nahtlosigkeitregelung nach § 145 SGB III setzt voraus, dass die
Bundesagentur für Arbeit hinsichtlich Dauer und Umfang der Leistungsminderung
zu der Einschätzung gelangt, dass diese nicht nur vorübergehender Natur ist.
Dafür sind unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Amtsermittlung (§ 20 SGB
X) entsprechende eigene Ermittlungen anzustellen. Insbesondere ist zeitnah eine
arbeitsamtsärztliche Begutachtung anzustreben.
3. Ohne diese Prognoseentscheidung wirkt dagegen die Nahtlosigkeitregelung des
§ 145 SGB III fort.
Literaturtipp: RiSG Berlin
Udo Geiger - Aus der Praxis - Nahtlos zur Nahtlosigkeit - info also 2.2013, 90
Bedenkt man, dass§ 145 SGB III die Schnittstelle zwischen Renten- und
Arbeitslosenversicherung ohne „Verhartzung"schließen soll, ist die neue
Bewilligungspraxis kein Ärgernis, sie ist rechtswidrig.
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock -
Sozialberater des RA L. Zimmermann in Zusammenarbeit mit Willy Voigt.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/05/kein-anspruch-auf-arbeitslosengeld-i.html
Willi S
AL 3545/12
Die Nahtlosigkeitsregelung gem. § 145 Abs. 1 Satz 1
SGB III findet keine Anwendung, wenn beide Versicherungsträger von einem
objektiv vorhandenen Leistungsvermögen ausgehen und nur der Arbeitslose meint,
sein Leistungsvermögen sei aufgehoben.
Aufgabe der Nahtlosigkeitsregelung ist es nicht, einen nahtlosen Leistungsbezug
bis zum Abschluss eines rentenrechtlichen Verfahrens sicherzustellen.
Rechtstipp: Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom
25.02.2013 - L 9 AL 8/13 B ER
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=159262&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
1. Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schließt die
Verfügbarkeit nicht von vornherein aus, da sich eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in aller Regel nur auf die bisher ausgeübte
Tätigkeit bezieht.
2. Die Nahtlosigkeitregelung nach § 145 SGB III setzt voraus, dass die
Bundesagentur für Arbeit hinsichtlich Dauer und Umfang der Leistungsminderung
zu der Einschätzung gelangt, dass diese nicht nur vorübergehender Natur ist.
Dafür sind unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Amtsermittlung (§ 20 SGB
X) entsprechende eigene Ermittlungen anzustellen. Insbesondere ist zeitnah eine
arbeitsamtsärztliche Begutachtung anzustreben.
3. Ohne diese Prognoseentscheidung wirkt dagegen die Nahtlosigkeitregelung des
§ 145 SGB III fort.
Literaturtipp: RiSG Berlin
Udo Geiger - Aus der Praxis - Nahtlos zur Nahtlosigkeit - info also 2.2013, 90
Bedenkt man, dass§ 145 SGB III die Schnittstelle zwischen Renten- und
Arbeitslosenversicherung ohne „Verhartzung"schließen soll, ist die neue
Bewilligungspraxis kein Ärgernis, sie ist rechtswidrig.
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock -
Sozialberater des RA L. Zimmermann in Zusammenarbeit mit Willy Voigt.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/05/kein-anspruch-auf-arbeitslosengeld-i.html
Willi S
Ähnliche Themen
» Italienischer Staatsangehöriger hat keinen Anspruch auf Hartz IV. Ebenfalls besteht kein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII ( entgegen BSG- Rechtsprechung)
» Rumänische Antragsteller haben einen Anspruch auf Sozialhilfeleistungen nach § 23 Abs. 1 S. 3 SGB XII - kein ALG II Anspruch - weder abhängig beschäftigt, noch selbständig tätig
» Kein SGB II- Anspruch - Aufenthaltsrecht als Familienangehörige nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 FreizügG/EU verneint wegen fehlender Unterhaltsgewährung der Eltern - kein SGB XII Anspruch wegen Rückkehr nach Bulgarien mit Inanspruchnahme des dortigen
» Arbeitslosengeld II - Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung - mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarter Selbstbehalt an den Behandlungskosten - kein Anspruch aus § 26 SGB II - kein Mehrbedarf gemäß
» Tschechische Staatsangehörige hat Anspruch auf ALG II aufgrund des (nachwirkenden) Aufenthaltsrechts als Arbeitnehmer.
» Rumänische Antragsteller haben einen Anspruch auf Sozialhilfeleistungen nach § 23 Abs. 1 S. 3 SGB XII - kein ALG II Anspruch - weder abhängig beschäftigt, noch selbständig tätig
» Kein SGB II- Anspruch - Aufenthaltsrecht als Familienangehörige nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 FreizügG/EU verneint wegen fehlender Unterhaltsgewährung der Eltern - kein SGB XII Anspruch wegen Rückkehr nach Bulgarien mit Inanspruchnahme des dortigen
» Arbeitslosengeld II - Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung - mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarter Selbstbehalt an den Behandlungskosten - kein Anspruch aus § 26 SGB II - kein Mehrbedarf gemäß
» Tschechische Staatsangehörige hat Anspruch auf ALG II aufgrund des (nachwirkenden) Aufenthaltsrechts als Arbeitnehmer.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema