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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Zur Bejahung eines Härtefalls nach § 12a Abs. 5 Nr. 2 AufenthG, wonach die Verpflichtung zur Wohnsitznahme auf Antrag der betroffenen nichtdeutschen Person aufzuheben ist, wenn der Wohnungswechsel bereits vor dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes
(am 6. August 2016) erfolgte. Ein behördlicherseits erzwungener Umzug würde hier die am Zuzugsort bereits begonnene Eingliederung gefährden. Eine „Rückabwicklung“ der bereits gefestigten Aufenthaltsverhältnisse am neuen Ort verbietet sich hier.
Sozialgericht Duisburg, Beschluss v. 17.11.2016 - S 33 AS 4713/16 ER
Leitsatz ( Redakteur )
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190457&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: vgl. SG Duisburg, Beschluss v. 21.12.2016 - S 33 AS 5489/16 ER
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2148/
Willi S
Sozialgericht Duisburg, Beschluss v. 17.11.2016 - S 33 AS 4713/16 ER
Leitsatz ( Redakteur )
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190457&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: vgl. SG Duisburg, Beschluss v. 21.12.2016 - S 33 AS 5489/16 ER
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2148/
Willi S
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