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Arbeitslosenversicherung; Streit über die Dauer eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld; Prüfung der Erfüllung der Anwartschaftszeit; Auffassung des Senats zum Begriff der Unmittelbarkeit in § 26 Abs. 2 Nr. 3 SGB III
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 08.12.2016 - L 9 AL 138/15 - Revision zugelassen
Leitsatz ( Redakteur )
Zur Frage, wann im Sinne von § 26 Abs 2 letzter Halbsatz SGB 3 von einer "unmittelbar" zuvor bestehenden Versicherungspflicht auszugehen ist, als Voraussetzung für die Anerkennung der in § 26 Abs 2 SGB 3 genannten Zeiten des Bezugs bestimmter Leistungen als anwartschaftsbegründende Versicherungszeiten.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=189628&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: Rechtsfrage schon anhängig beim BSG Az. : B 11 AL 4/16 R
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2125/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
Zur Frage, wann im Sinne von § 26 Abs 2 letzter Halbsatz SGB 3 von einer "unmittelbar" zuvor bestehenden Versicherungspflicht auszugehen ist, als Voraussetzung für die Anerkennung der in § 26 Abs 2 SGB 3 genannten Zeiten des Bezugs bestimmter Leistungen als anwartschaftsbegründende Versicherungszeiten.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=189628&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: Rechtsfrage schon anhängig beim BSG Az. : B 11 AL 4/16 R
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