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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Wenn ursprünglich allein die Frage eines Anspruchs auf Rücknahme eines bestandskräftigen Bescheides gemäß § 44 SGB X streitgegenständlich war, kommt die Verurteilung eines anderen, für die Rücknahme des Bescheides unzuständigen Leistungsträgers zur
Leistungsgewährung nach § 75 Abs. 5 SGG nicht in Betracht; der andere Leistungsträger ist daher nicht zu beizuladen.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 18.07.2018 - L 7 AY 2834/15
Leitsatz ( Juris )
2. Leistungen nach § 1a AsylbLG sind auf die Vorbezugszeit im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylbLG in der vom 28.08.2007 bis 28.02.2015 geltenden Fassung nicht anzurechnen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=201854&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2414/
Willi S
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 18.07.2018 - L 7 AY 2834/15
Leitsatz ( Juris )
2. Leistungen nach § 1a AsylbLG sind auf die Vorbezugszeit im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylbLG in der vom 28.08.2007 bis 28.02.2015 geltenden Fassung nicht anzurechnen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=201854&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2414/
Willi S
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