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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Umzug erforderlich, der die Zusicherung nach § 22 Abs. 5 SGB II rechtfertigt, denn das Recht auf Selbstentfaltung in der Wohnung (Art. 2 Abs. 1 GG) ist bei einem 23-Jährigen Hilfebedürftigen zu berücksichtigen.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss v. 28.11.2016 - L 1 AS 4236/16 ER-B
Leitsatz ( Juris )
Zur Zusicherung nach § 22 Abs. 5 SGB II: Durch die Aufnahme eines Elternteils in die (eigene) Wohnung einer leistungsberechtigten Person, die das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, wird deren Wohnung nicht zur elterlichen Wohnung.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=189266&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2112/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
Zur Zusicherung nach § 22 Abs. 5 SGB II: Durch die Aufnahme eines Elternteils in die (eigene) Wohnung einer leistungsberechtigten Person, die das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, wird deren Wohnung nicht zur elterlichen Wohnung.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=189266&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2112/
Willi S
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