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Keine Erteilung der Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II, wenn der Umzug nicht erforderlich ist - Durchgangszimmer
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.01.2015 - L 7 AS 1873/14 B - rechtskräftig
54 qm große Zweizimmerwohnung für Mutter und 1 jährigen Sohn ausreichend, Umzug in eine 59 qm große Wohnung nicht erforderlich.
Leitsätze (Autor)
1. Ein Umzug ist erforderlich, wenn ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Anlass vorliegt, von dem sich auch ein Nichthilfeempfänger leiten lassen würde und der nicht zumutbar auf andere Weise beseitigt werden kann.
2. Der 1 jährige Sohn der Antragstellerin verfügt über ein eigenes Kinderzimmer. Der Antragstellerin steht mit dem Wohnzimmer - auch wenn es sich um ein Durchgangszimmer handelt - ein Rückzugsort zur Verfügung.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=176169&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1798/
Willi S
54 qm große Zweizimmerwohnung für Mutter und 1 jährigen Sohn ausreichend, Umzug in eine 59 qm große Wohnung nicht erforderlich.
Leitsätze (Autor)
1. Ein Umzug ist erforderlich, wenn ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Anlass vorliegt, von dem sich auch ein Nichthilfeempfänger leiten lassen würde und der nicht zumutbar auf andere Weise beseitigt werden kann.
2. Der 1 jährige Sohn der Antragstellerin verfügt über ein eigenes Kinderzimmer. Der Antragstellerin steht mit dem Wohnzimmer - auch wenn es sich um ein Durchgangszimmer handelt - ein Rückzugsort zur Verfügung.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=176169&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1798/
Willi S
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