Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Die Rechtswidrigkeit des Zuweisungsbescheids über eine Arbeitsgelegenheit nach § 16d SGB II ergibt sich bereits daraus, wenn dort keine Ermessenserwägungen angestellt werden, aus denen erkennbar wird, weshalb die Zuweisung dieser Arbeitsgelegenheit die
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Die Rechtswidrigkeit des Zuweisungsbescheids über eine Arbeitsgelegenheit nach § 16d SGB II ergibt sich bereits daraus, wenn dort keine Ermessenserwägungen angestellt werden, aus denen erkennbar wird, weshalb die Zuweisung dieser Arbeitsgelegenheit die
im Einzelfall geeignete Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit sein soll.
Sozialgericht Nordhausen, Beschluss vom 30. September 2016 (Az.: S 27 AS 1698/16 ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Im entsprechenden Fall wird der gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 SGB II in Verbindung mit § 35 Abs. 1 SGB X gerade bei Ermessensentscheidungen von Sozialleistungsträgern gesetzlich fixierten Begründungspflicht in keiner Weise Genüge geleistet.
3. Einzig die behördlicherseits vorgebrachte Erwägung, wegen der beiden minderjährigen Kinder der alleinerziehenden Antragstellerin wäre ihre Vermittlung in eine Anstellung in ihrem Ausbildungsberuf (als Fachkraft im Gastgewerbe) schwierig, reicht hier als Rechtfertigungsgrund nicht aus.
4. § 16d Abs. 5 SGB II schreibt ausdrücklich die Nachrangigkeit der Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit gegenüber den anderen, nach den §§ 16 ff. SGB II möglichen berufsfördernden Leistungen zur Eingliederung auf den Arbeitsmarkt fest. Rechtstipp: vgl. auch Thüringer LSG, Beschluss v. 18.05.2016 - L 9 AS 449/16 B ER
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2081/
Willi S
Sozialgericht Nordhausen, Beschluss vom 30. September 2016 (Az.: S 27 AS 1698/16 ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Im entsprechenden Fall wird der gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 SGB II in Verbindung mit § 35 Abs. 1 SGB X gerade bei Ermessensentscheidungen von Sozialleistungsträgern gesetzlich fixierten Begründungspflicht in keiner Weise Genüge geleistet.
3. Einzig die behördlicherseits vorgebrachte Erwägung, wegen der beiden minderjährigen Kinder der alleinerziehenden Antragstellerin wäre ihre Vermittlung in eine Anstellung in ihrem Ausbildungsberuf (als Fachkraft im Gastgewerbe) schwierig, reicht hier als Rechtfertigungsgrund nicht aus.
4. § 16d Abs. 5 SGB II schreibt ausdrücklich die Nachrangigkeit der Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit gegenüber den anderen, nach den §§ 16 ff. SGB II möglichen berufsfördernden Leistungen zur Eingliederung auf den Arbeitsmarkt fest. Rechtstipp: vgl. auch Thüringer LSG, Beschluss v. 18.05.2016 - L 9 AS 449/16 B ER
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2081/
Willi S
Ähnliche Themen
» Es liegt keine wiederholte Pflichtverletzung vor, wenn eine Eingliederungsmaßnahme, die sich über einen bestimmten Zeitraum erstreckt, konsequent im Sinne eines solchen „Dauerverhaltens“ abgelehnt wird, selbst wenn sie – wie hier – objektiv „laufend
» Selbst wenn es sich bei einer Zahlung von Mutterschaftsgeld nach § 24i SGB V um eine Leistung für zwei zurückliegende Monate gehandelt hat und wenn weitere entsprechende Zuwendungen nicht erfolgt sind, dann handelt es sich bei dieser Leistung um eine
» Der einstweilige Rechtsschutz richtet sich nach § 86b Abs. 1 SGG, wenn eine bestandskräftige vorläufige Bewilligungsentscheidung gem. §§ 40 Abs. 2 Nr. 1 SGB II, 328 Abs. 3 SGB III durch eine endgültige Entscheidung ersetzt wird.
» Die Eilbedürftigkeit einer Sozialrechtssache resultiert daraus, wenn ein über 25jähriger erwerbsfähiger Antragsteller von seinen Eltern aufgenommen und verköstigt wird, über keinerlei eigenes Einkommen verfügt, um seinen notwendigen Lebensunterhalt decken
» Wenn bedingt durch eine vom JobCenter nach den §§ 31 ff. SGB II verfügte umfassende Sanktionierung beim erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Mietschulden aufgelaufen sind, dann wird durch eine auf Antrag dieser bedürftigen Person gemäß § 22 Abs. 8 SGB II
» Selbst wenn es sich bei einer Zahlung von Mutterschaftsgeld nach § 24i SGB V um eine Leistung für zwei zurückliegende Monate gehandelt hat und wenn weitere entsprechende Zuwendungen nicht erfolgt sind, dann handelt es sich bei dieser Leistung um eine
» Der einstweilige Rechtsschutz richtet sich nach § 86b Abs. 1 SGG, wenn eine bestandskräftige vorläufige Bewilligungsentscheidung gem. §§ 40 Abs. 2 Nr. 1 SGB II, 328 Abs. 3 SGB III durch eine endgültige Entscheidung ersetzt wird.
» Die Eilbedürftigkeit einer Sozialrechtssache resultiert daraus, wenn ein über 25jähriger erwerbsfähiger Antragsteller von seinen Eltern aufgenommen und verköstigt wird, über keinerlei eigenes Einkommen verfügt, um seinen notwendigen Lebensunterhalt decken
» Wenn bedingt durch eine vom JobCenter nach den §§ 31 ff. SGB II verfügte umfassende Sanktionierung beim erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Mietschulden aufgelaufen sind, dann wird durch eine auf Antrag dieser bedürftigen Person gemäß § 22 Abs. 8 SGB II
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema