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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Wenn bedingt durch eine vom JobCenter nach den §§ 31 ff. SGB II verfügte umfassende Sanktionierung beim erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Mietschulden aufgelaufen sind, dann wird durch eine auf Antrag dieser bedürftigen Person gemäß § 22 Abs. 8 SGB II
getätigte Mietschuldenübernahme diese Sanktionierung nicht wirkungslos.
Sozialgericht Köln, Beschluss vom 14. November 2014 (Az.. S 15 AS 4227/14 ER):
Leitsätze Dr. Manfred Hammel
Durch die Gewährung eines Darlehens nach § 22 Abs. 8 Satz 3 SGB II entsteht für diesen Antragsteller eine Rückzahlungspflicht.
2. Eine derartige Vorgehensweise ist gerade dann geboten, wenn die vom JobCenter nach den §§ 31 ff. SGB II erlassenen Sanktionsbescheide noch nicht bestandskräftig sind.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1752/
Willi S
Sozialgericht Köln, Beschluss vom 14. November 2014 (Az.. S 15 AS 4227/14 ER):
Leitsätze Dr. Manfred Hammel
Durch die Gewährung eines Darlehens nach § 22 Abs. 8 Satz 3 SGB II entsteht für diesen Antragsteller eine Rückzahlungspflicht.
2. Eine derartige Vorgehensweise ist gerade dann geboten, wenn die vom JobCenter nach den §§ 31 ff. SGB II erlassenen Sanktionsbescheide noch nicht bestandskräftig sind.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1752/
Willi S
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» Die von einem JobCenter in einem von ihm nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II erlassenen Eingliederungsverwaltungsakt einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gegenüber verfügte Obliegenheit, zur Verbesserung seiner Leistungsfähigkeit eine psychiatrische
» Auch erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die bedingt durch ihren bisherigen Leistungsbezug und ihr erreichtes Lebensalter gemäß § 53a Abs. 2 SGB II nicht mehr als arbeitslos gelten, unterliegen im Verhältnis zum Jobcenter dennoch der allgemeinen
» Bedingt durch einen notwendigen Umzug entstehende Kosten für die Verlegung des Telefon- und Internetanschlusses eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wie auch für den Postnachsendeantrag können mit Hinweis auf § 22 Abs. 6 Satz 1, 1. HS SGB II dem
» Die von der Justiz einem gesetzlichen Betreuer gemäß § 1835 Abs. 1 Satz 1 BGB gewährte Aufwandsentschädigung stellt bei einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (§ 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II) vom Jobcenter bedarfsmindernd zu berücksichtigendes Einkommen
» Die von einem JobCenter in einem von ihm nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II erlassenen Eingliederungsverwaltungsakt einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gegenüber verfügte Obliegenheit, zur Verbesserung seiner Leistungsfähigkeit eine psychiatrische
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