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Zur Auskunftspflicht des Klägers ( hier verneinend )
Sozialgericht Landshut, Urteil v. 28.07.2016 - S 11 AS 569/14
Der Grundsicherungsträger kann vom Partner einer Leistungen nach dem SGB II beantragenden oder beziehenden Person nach § 60 Abs. 4 SGB II Auskunft nur dann verlangen, wenn die Grundvoraussetzung für die Anwendung der Regelung - das Vorliegen einer Partnerschaft im Sinne von § 7 Abs. 3 Nr. 3 SGB II - gegeben ist (BSG, Urteil vom 24.02.2011, B 14 AS 87/09 R, hier aber verneint).
Leitsatz ( Redakteur )
Keine Durchsetzung der Auskunftspflicht des Partners nach § 60 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB II, wenn die erforderlichen Ermittlungen des Jobcenters unterblieben sind, die Begründung im Bescheid war nicht ausreichend, dass Vorliegen einer Auskunftspflicht zu begründen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188090&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2081/
Willi S
Der Grundsicherungsträger kann vom Partner einer Leistungen nach dem SGB II beantragenden oder beziehenden Person nach § 60 Abs. 4 SGB II Auskunft nur dann verlangen, wenn die Grundvoraussetzung für die Anwendung der Regelung - das Vorliegen einer Partnerschaft im Sinne von § 7 Abs. 3 Nr. 3 SGB II - gegeben ist (BSG, Urteil vom 24.02.2011, B 14 AS 87/09 R, hier aber verneint).
Leitsatz ( Redakteur )
Keine Durchsetzung der Auskunftspflicht des Partners nach § 60 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB II, wenn die erforderlichen Ermittlungen des Jobcenters unterblieben sind, die Begründung im Bescheid war nicht ausreichend, dass Vorliegen einer Auskunftspflicht zu begründen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188090&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
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Willi S
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